Erstes Urteil gegen den Rundfunkbeitrag

Von Klaus Ahrens

Schon viele Leute versuchten, sich gegen die als „Haushaltsbeitrag“ verkleidete Steuer zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen deutschen Rundfunkanstalten zur Wehr zu setzen – bisher alle vergeblich.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig macht jetzt wieder Hoffnung: Die Hostel-Betreiberin aus Neu-Ulm hatte sich geweigert, den für Betriebsstätten fälligen zusätzlichen Beitrag für ihre Gästezimmer zu entrichten. In ihren Gästezimmern gebe es nämlich weder Fernsehen noch Radio noch Internet.

Die Leipziger Richter urteilten: Eine Empfangsmöglichkeit in den Gästezimmern ist Voraussetzung dafür, dass dieser zusätzliche Rundfunkbeitrag von 5,83 Euro pro Zimmer erhoben werden darf.

Dieses Urteil könnte jetzt zur Grundsatzentscheidung im Streit um die Rundfunkgebühren werden. Bis dahin waren alle entsprechenden Klagen dazu gescheitert. Nun soll geprüft werden, ob die Zimmer in dem Hostel wirklich keinen Empfang haben.