Der Versuch der Weimarer Nationalversammlung, am 15. April 1919 den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu bestimmen, endete bereits 1919: Für das Gesetz, das nur auf den 1. Mai 1919 beschränkt war, stimmten SPD, DDP und Teile des Zentrums. Während die bürgerlich-rechte Opposition (DNVP, DVP) sowie weite Teile des Zentrums die Einführung des Tages der Arbeit als Feiertag überhaupt ablehnten, ging der USPD das Gesetz nicht weit genug, sie forderte zusätzlich die Einführung des 9. Novembers als Revolutionsfeiertag. Der so genannte Blutmai (Berlin 1929) ließ die Widersprüche zwischen KPD und SPD deutlich werden.
Gesetzlicher Feiertag wurde der 1. Mai ab 1933 durch die Nationalsozialisten. Das Reichsgesetz vom 10. April 1933 benannte ihn als „Feiertag der nationalen Arbeit“. Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften in Deutschland verboten und die Gewerkschaftshäuser gestürmt. Im Jahr 1934 wurde der 1. Mai durch eine Gesetzesnovelle zum „Nationalen Feiertag“ erklärt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai 1946 durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt. Maikundgebungen durften jedoch nur eingeschränkt durchgeführt werden.
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Der 1. Mai ist in der Bundesrepublik Deutschland nach den Feiertagsgesetzen der Bundesländer ein gesetzlicher Feiertag. Die amtliche Bezeichnung in Deutschland ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt. In Nordrhein-Westfalen z. B. ist der 1. Mai offiziell Feiertag als „Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“.
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Seit den 1980er Jahren gab es neben den politischen
Darüber hinaus gibt es seit 2001 den internationalen EuroMayDay, dessen zentrales Anliegen ist, den verschiedenartigsten Formen von Prekarisierung in Arbeit und Leben einen Ausdruck zu geben, die durch die klassischen Institutionen der Arbeiterbewegung und der Linken nicht (mehr) organisiert werden.
[ Quelle: http://bit.ly/myFAMW ]