Erste Lesung des Beschneidungsgesetzes

Von Nicsbloghaus @_nbh

Der Bundestag hat ges­tern in ers­ter Lesung das Gesetz zur Beschneidung nicht ein­wil­li­gungs­fä­hi­ger Jungen bera­ten. Anders als in den Haushaltsdebatten ver­lief diese Lesung in einem sehr fai­ren und ange­nehm sach­li­chen Klima.

Während sich in den Haushaltsberatungen die Regierungskoalition und die Opposition ver­bale Schlammschlachten lie­fern, wurde bei die­sem Thema ange­mes­sen sach­lich dis­ku­tiert. Obgleich sowohl der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung als auch der von 66 Bundestagsabgeordneten ein­ge­reichte Alternativvorschlag vor­ge­stellt und ver­tei­digt wurde.

Alle Redner beton­ten, sie seien sich bewusst, dass es im Gesetzesvorschlag um eine Abwägung zwi­schen der Religionsfreiheit (der Eltern) und dem Recht des Kindes auf kör­per­li­che Unversehrtheit geht. Alle stell­ten auch das Kindeswohl in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Allerdings bedeu­tete die­ser Begriff nicht für alle Redner das Gleiche.

Deshalb ist der Kinderbeauftragten der SPD, Marlene Rupprecht, zuzu­stim­men, die noch ein­mal ein zwei­jäh­ri­ges Moratorium for­derte. Nur Aufklärung und sach­ge­rechte Diskussionen wür­den es über­haupt mög­lich machen, sich über den Inhalt von Worten wie „Kindeswohl“ klar zu wer­den. Sie ist eine der Unterzeichnerinnen des Alternativen Gesetzentwurfes – stellte aber klar, dass die­ser eher ein Versuch ist, etwas mehr Schutz für die Kinder zu errei­chen. Sie hätte aber lie­ber mehr Zeit gehabt, um sach­lich ange­mes­sen mit dem Thema umzu­ge­hen. Von ihr kam auch der Vorwurf in Richtung Justizministerium, dass die­ses zwar mit Funktionären von Religionsgemeinschaften, mit Ärz­ten und Rechswissenschaftlern, aber nicht mit einem ein­zi­gen Betroffenen gespro­chen hätte. Frau Leutheusser-Schnarrenberger war – als die Kamera sie zeigte – sicht­lich ent­nervt.

Den Vorwurf, das von der Regierung vor­ge­legte Gesetz sei vor­schnell dem Parlament vor­ge­legt wor­den, machte auch Raju Sharma (DIE LINKE): „Der Staat hat nicht die Aufgabe, die Religionsausübung zu gestal­ten und Vorgaben zu machen. Er hat aber die Aufgabe, Interessen abzu­wä­gen und einen Rahmen vor­zu­ge­ben, in dem sich alle in die­ser Gesellschaft bewe­gen müs­sen. Wenn wir anfan­gen, Sonderrechte für diese oder für jene Religionsgemeinschaft zu schaf­fen, sind wir auf einer schie­fen Bahn. Dann gibt es auch keine Unteilbarkeit von Menschenrechten bzw. von allen Rechten. Das aber ist genau das, was wir brau­chen. Religionsfreiheit ist wie jede Freiheit in einem demo­kra­ti­schen Staat nie gren­zen­los. Sie fin­det ihre Schranken dort, wo die Rechte bzw. die schutz­wür­di­gen Interessen ande­rer beein­träch­tigt wer­den. Genau das ist hier der Fall. Das Landgericht Köln hat dies auch rich­tig fest­ge­stellt. Wir hät­ten eine ruhige, aus­ge­wo­gene und sach­li­che Debatte gebraucht mit einer Offenheit, wie sie zum Beispiel der Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, an den Tag gelegt hat…“

Als beson­ders unemp­find­lich für die Einschränkung der Religionsfreiheit zeigte sich wie­der ein­mal mehr der SPD-Vorzeige-Katholik Wolfgang Thierse. Sein Beitrag zur Begründung der Gesetzesvorlage der Regierung bestand vor allem darin, Gott zu loben. Und der die Religionsfreiheit der (unfrei­wil­lig) beschnit­te­nen Jungen darin sah, dass sie beschnit­ten wer­den.

In die glei­che Kerbe schlug auch die Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Maria Flachsbarth. Es wird unter­stellt, dass die Wahrung der Kinderrechte das Verbot zur Religionsausübung bedeu­ten würde. Doch das ist schlicht und ergrei­fend falsch. Denn Eltern wer­den dadurch, dass die Beschneidung von der Einwilligung des Betroffenen abhän­gig gemacht wer­den soll, nicht darin ein­ge­schränkt, ihrem Kind eine reli­giöse Erziehung ange­dei­hen zu las­sen.

Von eini­gen Rednern wurde die Erwartung for­mu­liert, dass die betrof­fe­nen Religionsgemeinschaften nun selbst am Zuge sind und die Praxis der Beschneidung auf den Prüfstand stel­len müs­sen. Selbst Bundesfamilienministerin Schröder zitierte den Generalsekretär der Jüdischen Gemeinde in Deutschland, Stephan Cramer, mit den Worten: „die Juden selbst müss­ten begrün­den, wes­halb kör­per­li­che Züchtigung nicht, das Entfernen der Vorhaut dafür aber in Ordnung sein soll“.

Die Debatte ist noch nicht zu Ende: Die bei­den vor­lie­gen­den Entwürfe wer­den jetzt in den Ausschüssen bera­ten und danach dem Bundestag zur Beschlussfassung vor­ge­legt.

Nic

[Erstveröffentlichung: hpd]