Erste Kontrollen zur Ahndung von Verstößen mit Elektrorollern

Die Policía de Palma hat damit begonnen, Kontrollen in verschiedenen Teilen der Stadt durchzuführen, um die Unregelmäßigkeiten von Personen, die mit so genannten Fahrzeugen der “vehículos de movilidad personal” (VMP), insbesondere Elektroroller, festzustellen und entsprechend zu informieren, aber gegebenenfalls auch zu sanktionieren.

Nach Angaben aus Polizei Quellen, werden diese Kontrollen von der Polizei jeden Tag an verschiedenen Stellen durchgeführt, wobei diejenigen, in denen Verstösse festgestellt wurden, Priorität haben werden.

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Erste Kontrollen zur Ahndung von Verstößen mit Elektrorollern

Die Polizisten, die diese Kontrollen durchführen, stoppen die Benutzer von Elektrorollern und anderen VMPs, die einen Verkehrsverstoss begehen, und wenn es nicht sehr schwerwiegend ist, und informieren ihn, je nach Veranlagung des Fahrers, einfach über die Vorschriften. In anderen Fällen, wie z.B. bei sehr schweren Verstößen, wie z.B. beim Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, wird der Fahrer direkt bestraft.

Seit Juni ist das Dekret zur Regelung dieser Fahrzeuge in Kraft getreten, die Arbeit konzentriert sich in erster Linie auf die gemieteten Elektroroller in der Platja de Palma, man hat aber nun beschlossen, diese Kontrolle auf den Rest der Stadt auszudehnen, “weil die exponentielle Zunahme dieser Fahrzeuge eine größere Durchsetzungskraft seitens der Vertreter der Behörde erfordert”, so eine Quelle.

Die Polizei hat festgestellt, dass durch eine allgemeine Unkenntnis der Regel durch die Fahrer dieser Fahrzeuge ein großer Informationsbedarf besteht und dass der Fußgänger, “der die höchste Priorität hat”, in einigen Fällen nicht ausreichend geschützt ist, so dass es notwendig ist, mit diesen Kontrollen zu beginnen.

Zwischen dem 10. Juni und dem 13. August wurden 52 Bußgelder verhängt. Mehr als die Hälfte dieser Strafen, 33, waren für das Fahren auf der Straße, was nicht erlaubt ist, und 14 weitere für das Fahren auf Gehwegen oder Spaziergängen. In diesen beiden Fällen beträgt die Geldstrafe 40 Euro. Nach der Verordnung dürfen diese Fahrzeuge nur auf Fahrradwegen oder in den sogenannten Straßen der Zone 30 fahren.

Weitere fünf Strafen waren viel höher, 200 Euro, für fahrlässiges Fahren, wie z.B. Geschwindigkeitsübertretungen oder Gespräche mit dem Handy während der Fahrt.

Diese erste polizeiliche Kontrollkampagne wird zwei Wochen dauern, und dann werden die Ergebnisse ausgewertet.

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