Drei Jahre, vorüber wie ein Traum. Inzwischen haben die Regierungsparteien mitgeteilt, dass sie den Termin nicht halten wollen. Oder wie es der "Focus" das klitzekleine Verfassungsversäumnis freundlich entschuldigt: "Bundestag versäumt Frist für Wahlrechts-Reform".
Das klingt, als habe da wer den Bus verpasst, sei von einer höheren Macht gehindert oder von böswilligen Menschen abgehalten worden. Dabei handelt es sich einmal mehr um einen Fall von offenem Verfassungsbruch, selbstbewusst durchgeführt in der Gewissheit, dass keine Institution, kein Volk, ja nicht einmal die Medien dem Vorgang mehr Aufmerksamkeit widmen werden als einem in Ruanda grassierenden Darmkeim. Das sei kein "Ruhmesblatt" für die Koalition, dass man die Vorgabe aus Karlsruhe wegen der schwierigen Materie nun nicht erfülle, sagte der CDU-Abgeordnete Thomas Strobl in der Welt, aber es liege eben "an der komplizierten Materie".
Die nahe zurückliegende Vergangenheit lehrt, dass die meisten Verfassungsbrüche und -verstöße hierzulande im Namen und angeblichen Auftrag der Wähler geschehen sind, durchgeführt von Volksvertretern und Verfassungsinstitutionen, die auf das Grundgesetz geschworen haben, bei der Umsetzung ihres Versprechens, die Verfassung zu verteidigen, aber immer nur bis zu dem Punkt kommen, wo sie ihnen hinderlich erscheint und also ausgehebelt wird.
Ginge es nach den Fakten, müssten sämtliche Regierungsparteien der letzten zehn Jahre wegen erwiesener verfassungsfeindlicher Bestrebungen verboten werden - inklusive der derzeitigen Opposition, die wegen der Wahlrechtsreform von einer "unglaublichen Respektlosigkeit" gegenüber Karlsruhe spricht und den Vorgang eine "groben Missachtung" der Rechtsprechung nennt. Die SPD hatte sich einst selbst von den Verfassungsrichtern bescheinigen lassen müssen, dass das von der Regierung Schröder erlassene Verbot von Studiengebühren verfassungswidrig war. Später hatte das höchste deutsche Gericht die Abschaffung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt, die Hartz4-Sätze als verfassungswidrig gekippt, die Übertragung von immer mehr Entscheidungsbefugnissen an die EU gestoppt und die zwangsweise Vorratsdatenspeicherung aufgehoben.
Doch sie versuchen es wieder. Und immer wieder. Und kein Aufschrei geht durchs Land, kein Proteststurm bricht los, es ist alles wie immer. Im Schatten von Ehec, Fukushima, Kachelmann und kann die politische Klasse ungestört weitermachen mit dem Abbau von Grundrechten durch die Aushöhlung per Gesetz oder Umformulierung des Grundgesetzes selbst. Aus 11000 Worten, aus denen das Grundgesetz ursprünglich bestand, wurden im Zuge von bisher 57 Änderungsgesetzen, die 114 Artikel 209 mal änderten, mehr als 21000 Worte. So viel Arbeit für die Parlamentarier. Da bleibt kaum Zeit sich zu wundern, dass niemand mehr diesen Staat und seine Institutionen ernst nehmen möchte.