Aufgrund einer fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung verpflichtete das Landgericht München I den behandelnden Zahnarzt zu einer vergleichsweisen Zahlung eines Betrages in Höhe von € 2.000.
Der Geldbetrag umfasst das Schmerzensgeld. Hintergrund der stattgefundenen fehlerhaften Behandlung war eine Kontrolle der Weisheitszähne. Der Zahnarzt stellte fest, dass Zähne gezogen werden müssen. Nach dem Eingriff litt die Kl. unter einem erheblichen Taubheitsgefühl im Unterkieferbereich. Dieses Taubheitsgefühl hat sich bis in den Bereich der Unterlippe und zum Kinn hin ausgeweitet.
Zudem stellte sich beim Zähneputzen ein unangenehmes Gefühl ein und bei Kälte leidet sie unter Schmerzen. Möglicherweise werden weitere zahnmedizinische Behandlungen erforderlich.
In der Verhandlung vor dem Landgericht München I wurde sodann o.g. Vergleich geschlossen.
Last updated by Pia Vilsmeier at 5. August 2013.