Ermächtigung zum Abschuss von Terrorflugzeugen als erster Sargnagel zur Abschaffung der Parlamentszuständigkeit für die Bundeswehr?

An und für sich hatte nur DER SPIEGEL über die Aktivitäten der Bundesregierung berichtet, um die “Parlamentsarmee” abzuschaffen. Es geht im Kern darum, die Bundeswehr über die EU bzw. die NATO einsetzen zu lassen, ohne dass das Parlament darüber abstimmen muss.

Vor wenigen Wochen berichtete DER SPIEGEL kurz darüber, dass eine Kommission im Auftrag der Regierung eingerichtet wurde, um die Rechte des Parlamentes bezogen auf den Einsatz der Bundeswehr einzuschränken. Mitwirken sollte unter Anderem der verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Arnold, sowie der ehemalige Bundesverteidigungsminister Jung (CDU).

Der Zusammenhang ist eindeutig. Über die 2/3-Mehrheit im Bundestag soll in einem ersten Schritt die “faktenresistente” (Telepolis) Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen ermächtigt werden, solche Entscheidungen zur Terrorabwehr alleine zu treffen. Dazu wäre Artikel 35 GG zu ändern.

Der zweite Schritt wird “logisch” daraus abgeleitet, weil es auch terroristische Gefahren geben kann (Stichwort: Ukraine, Ost-Ukraine), auf die rasch auf Ebene der EU bzw. der NATO reagiert werden muss (…schnelle Einsatztruppe), um vermeintlich größere Gefahren abzuwenden. Auch da, so kann Frau/Mann sich die künftige Argumentation vorstellen, wäre eine langwierige Erörterung im Bundestag, bis hin zu einer Entscheidung, geradezu kontraproduktiv.

Und wenn zur Gefahrenabwehr bereits eine Einzelperson handeln kann (Terrorflugzeug), dann darf Frau/Mann getrost die Verantwortung in ein EU- oder NATO- Militärgremium legen, da die Gefahr ja noch größer sein könnte!

Wenn es richtig ist, dass aus “statistischer Sicht” ein Terroranschlag mittels Flugzeugen zu vernachlässigen ist, dann hat die Neuauflage der beabsichtigten Grundgesetzänderung andere Gründe/Absichten.

Der Eifer nach Bildung der Großen Koalition ist jedenfalls auffällig. Es geht in Wirklichkeit um die Verbiegung des Grundgesetzes, obwohl sich das BuVerfG  in mehreren Urteilen gegen diese Absichten ausgesprochen hat.

Es soll ein “rechtlicher Weg” gefunden werden, der noch im Rahmen des Grundgesetzes möglich ist, um aus der “Parlamentsarmee” (Bundeswehr) eine Armee zu formen, die beliebig von der EU bzw. der NATO eingesetzt werden kann.

Das BuVerfG hatte bereits im “Urteil zum Lissabon-Vertrag” unmissverständlich zum Ausdruck gebraucht, dass die Bundeswehr nur durch das Parlament und zur Verteidigung eingesetzt werden darf. Zulässige Ausnahmen betreffen “polizeiähnliche und durch die UNO legitimierte Einsätze”, wie beispielsweise in Afghanistan!

Hervorzuheben ist, dass die sog. Ewigkeitsrechte im Grundgesetz noch nicht einmal durch eine 100 %ige Mehrheit im Bundestag beseitigt werden können. Dazu gehören z.B. die Beachtung der Menschenwürde, aber auch das Recht des Parlamentes, die Bundeswehr einzusetzen.

Der Bundesregierung und der besonders “demokratischen” Kräfte in den Kommissionen (s.o.) geht es derzeit darum, diese “Ewigkeitsrechte” geschickt auszuhebeln. Offenbar wurde der erneute Versuch, über die Änderung von Artikel 35 GG einen ersten Schritt zu erreichen, als aussichtsreicher Weg für Folgeschritte konspiriert.

Ob das BuVerfG den erneuten Versuch akzeptieren wird, bleibt abzuwarten. Nach der bis heute geltenden Rechtsfortschreibung bedarf es einer neuen Verfassung, wenn die sog. “Ewigkeitsrechte” (hier: Bundeswehr als Parlamentsarmee”) aufgehoben werden sollen. Das gilt auch für die Übertragung weiterer “Souveränitätsrechte” (Beispiel: weitere Auflösung des Budgetrechtes des Bundestages bzw. Verlagerung dieser Rechte auf die EU).

Bisher haben sich die Alt-Parteien gescheut, selbst das Grundgesetz durch den Souverän, nämlich das Volk, durch Abstimmung legitimieren zu lassen. Das gilt umso mehr für eine neue Verfassung.

Deshalb suchen die Alt-Parteien nach Wegen, das Grundgesetz bis zur Unkenntlichkeit weiter auszuhöhlen bzw. zu verbiegen.

Es bleibt die Hoffnung, dass sich das BuVerfG erneut gegen jeden Versuch stemmen wird, das Grundgesetz ad absurdum zu führen bzw. die mehr als sinnvollen “Ewigkeitsrechte” antasten zu lassen.



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