Nach Zustimmung des Bundesrates (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz -AFBG) steigen zum 1.8.2016 die Einkommens- und Vermögensfreibeträge sowie die staatlichen Zuschüsse beim sogenannten Meister-BAföG deutlich an.
Ab dem 1.8.16 sind folgende Erhöhungen vorgesehen:
– für Alleinstehende von 697 EUR auf € 768 pro Monat
– für Alleinerziehende von 907 EUR auf € 1.003 pro Monat
– für Verheiratete mit einem Kind von € 1.122 auf 1.238 pro Monat
– für Verheiratete mit zwei Kindern von € 1.332 auf 1.473 pro Monat
Rechtsanwalt Andreas Martin