Erhöhung der Meister-BAföG-Sätze zum 1.8.2016

Nach Zustimmung des Bundesrates (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz -AFBG) steigen zum 1.8.2016 die  Einkommens- und Vermögensfreibeträge sowie die staatlichen Zuschüsse beim sogenannten Meister-BAföG deutlich an.

Ab dem 1.8.16 sind folgende Erhöhungen vorgesehen:

– für Alleinstehende von 697 EUR auf € 768 pro Monat
– für Alleinerziehende von 907 EUR auf € 1.003  pro Monat
– für Verheiratete mit einem Kind von € 1.122  auf 1.238  pro Monat
– für Verheiratete mit zwei Kindern von € 1.332  auf 1.473 pro Monat

Rechtsanwalt Andreas Martin



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