In Berlin braucht man andauernd einen Anwalt. Neuester und erfolgreicher Fall: Wir sind gegen die Nachforderung aus unserer Nebenkostenabrechnung in Höhe von sage und schreibe einer Kaltmiete angegangen. Wir hatten uns dafür einen Fachanwalt für Mietrecht genommen.
Wir konnten unsere NK-Abrechnung schlicht nicht nachvollziehen, obwohl wir uns mit Energieabrechnungen ein bisschen auskennen. Insbesondere nicht verständlich: die Abrechnung der Fernwärme. Wir konnten nicht nachvollziehen, ob hier nur erlaubte Kosten umgelegt wurden und ob uns nicht Fixkosten von Leerständen aufgebürdet worden waren. Die Energieabrechnung macht bei uns die Fa. Ista. Seine Aufstellung war für uns nicht nachvollziehbar, für unseren Anwalt auch nicht. Und ob, wie die WELT diese Woche berichtete (Link), auch in unserem Fall eine überhöhte Servicegebühr des Ablesers der Fall ist, können wir auch nicht ermitteln.
Was das Amtsgericht Mitte dazu gesagt hätte, haben wir nicht mehr erfahren. Denn unser Vermieter hat die Berechtigung unserer Klage anerkannt und auf seine Nachforderung verzichtet..
Das hat uns sehr gefreut. Aber die Sache ist noch nicht beendet. Denn wir zahlen derzeit eine erhöhte Vorauszahlung auf die NK, was unser Vermieter aus der Abrechnung abgeleitet hatte. Wenn aber die Berechtigung der Abrechnung in Frage steht, dann auch die laufende Vorauszahlung.
Noch ein Lesetip: www.heizspiegel.de
Wir konnten unsere NK-Abrechnung schlicht nicht nachvollziehen, obwohl wir uns mit Energieabrechnungen ein bisschen auskennen. Insbesondere nicht verständlich: die Abrechnung der Fernwärme. Wir konnten nicht nachvollziehen, ob hier nur erlaubte Kosten umgelegt wurden und ob uns nicht Fixkosten von Leerständen aufgebürdet worden waren. Die Energieabrechnung macht bei uns die Fa. Ista. Seine Aufstellung war für uns nicht nachvollziehbar, für unseren Anwalt auch nicht. Und ob, wie die WELT diese Woche berichtete (Link), auch in unserem Fall eine überhöhte Servicegebühr des Ablesers der Fall ist, können wir auch nicht ermitteln.
Was das Amtsgericht Mitte dazu gesagt hätte, haben wir nicht mehr erfahren. Denn unser Vermieter hat die Berechtigung unserer Klage anerkannt und auf seine Nachforderung verzichtet..
Das hat uns sehr gefreut. Aber die Sache ist noch nicht beendet. Denn wir zahlen derzeit eine erhöhte Vorauszahlung auf die NK, was unser Vermieter aus der Abrechnung abgeleitet hatte. Wenn aber die Berechtigung der Abrechnung in Frage steht, dann auch die laufende Vorauszahlung.
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