Erfolgreich im Internet oder lieber die Finger davon lassen?

Eigentlich muss der erste Satz schon eine Entschuldigung für die Leser enthalten, da dieser Artikel vermutlich nur wenig hilfreich beim Aufbau eines Online Business ist. Man könnte ihn schon fast als Warnung sehen, sich vom Internet fernzuhalten und seine Existenz nicht aufs Spiel zu setzen. Aber hierzulande müssten schon fast Warnhinweise auf den Router gedruckt werden, wie man es von Zigarettenschachteln kennt. Erfolgreich im Internet oder lieber die Finger davon lassen?

Es ist auch ohne neue, „innovative" Gesetze aus Brüssel schwer genug, sich im Internet zu behaupten und das vorhandene Geld für Werbung und Aufbau auszugeben, anstatt es Anwählten mit überzogenen Abmahngebühren in den Rachen zu werfen. Für ein solches Anschreiben muss nichtmal eine Straftat vorliegen. Man muss nicht einmal wissen, dass man irgendein Gesetz verletzt hat. Das Gesetz kann sogar vollkommen weltfremd und in der Realität gar nicht anwendbar sein. Es reicht sogar aus, wenn ein anderer mit einem solchen Gesetz in Konflikt kommt, um selber angeklagt zu werden.

Links sorgen für Wachstum und sind gefährlich

Backlinks sind noch immer der treibende Motor, wenn es um das Ranking einer Seite geht. Aber nicht nur Linkpower, Trust und andere SEO Begriffe machen den Wert solcher Lins aus. Das Internet wäre tot ohne Verlinkungen. Aktuell sieht es aber eher so aus, dass jeder, der bei klarem Verstand ist, keinen einzigen Link mehr setzen würde.

Aktuelle Beispiele aus der Rechtsprechung oder aktuelle Urteile oder noch nicht rechtskräftige Urteile. Welche Bezeichnung ist korrekt? Ich weiß es nicht, aber der eine oder andere von euch hat schon Erfahrung mit solchen Wortspielen gemacht und musste tief in die Tasche greifen.

  • Europäischer Gerichtshof (EuGH) vom 08.09.2016 (C‑160/15)
    In diesem Verfahren hat der EuGH entschieden, dass eine Verlinkung auf rechtswidrig veröffentlichte Fotos eine Urheberrechtsverletzung sei und schränkt damit die Linkfreiheit ein. Bei dem Verlinkenden (den Namen nenne ich zur Sicherheit lieber nicht) handelt es sich um ein Unternehmen, das sich der Urheberrechtsverletzung auf der fremden Seite bewusst war und nach Meinung des Gerichts den Link aus einer Gewinnerzielungsabsicht heraus gesetzt hat.

    Das Urteil ist in dieser Konstellation durchaus noch nachvollziehbar, da es hier wirklich nur um Geld geht. Allerdings habe ich zu diesem Zeitpunkt schon in einigen Kommentaren geschrieben, dass ich künftig erwarte, dass dieses Urteil als Grundlage genommen wird und jeder kleine Blogger für seine Links in Regress genommen wird. Und genau das scheint jetzt auch zu passieren.

  • Landgericht (LG) Hamburg am 18.11.2016 (Az. 310 O 402/16)
    Nach dem Urteil des EuGH wurde „angetestet" wie wohl deutsche Gerichte urteilen. Im Urteil des LG Hamburg wurde die Linkhaftung bestätigt und die Verlinkung auf eine Webseite mit urheberrechtlich geschützten Werken ebenfalls als Urheberrechtsverletzung gewertet. Man habe als Webseitenbetreiber, besonders wenn kommerzielle Interessen bestehen, eine besondere Prüfungspflicht. Wie umfangreich eine solche Nachprüfung ausfallen muss, wurde natürlich offen gelassen. Auch wann eine Gewinnerzielungsabsicht der gesamte Webseite vorliege bleibt offen. Das dürfte unseren Abmahnanwählten Tür und Tor öffnen, jeden noch so kleinen Blogger abzumahnen.

Was passiert bei nachträglichen Änderungen auf der verlinkten Seite?

Auch diese Frage hat man offen gelassen. Da das Internet von Bewegung und Aktualität lebt, werden sich Seiten immer wieder mal ändern. Texte werden ergänzt, Bilder angepasst. Schon aus diesem Aspekt heraus, darf man keine einzige Seite mehr verlinken, da niemand wissen kann, was sie in den nächsten Tagen, Wochen, Jahren verändert. Man denke dabei nur an Foren, die laufend neue Inhalte erhalten und unmöglich ständig überprüft werden können.

Privat oder kommerzielles Interesse?

Du hast eine private Webseite oder ein Forum, das sich mit deinen Hobbys beschäftigt? Einen Gewerbeschein hast du auch nicht? Dann kannst du ja keine kommerzielle Webseite haben und schon gar kein kommerzielles Interesse verfolgen. Falsch gedacht! Für ein kommerzielles Interesse ist kein Gewerbeschein notwendig. Du musst auch keinen ansehnlichen Nebenverdienst haben. Ein einziges Banner von einem befreundeten Unternehmer oder die Einbindung von AdSense wird als Gewinnerzielungsabsicht gewertet, selbst wenn es sich dabei nur um Centbeträge handelt.

Wie du siehst, kannst du auch mit deinem vermeintlich privaten Blog zur Verantwortung gezogen werden, wenn einer deiner Links auf Webseiten mit Urheberrechtsverstößen zeigt.

Richter oder Politiker

Wem kann man nun die Schuld an dieser Misere zuschieben? Schließlich hat dieses Urteil vom EuGH weitreichende Folgen für die Internetwelt. Wer nicht genug Geld auf der hohen Kante hat, zieht sich am besten komplett aus dem Internet zurück. Schließlich sind diese Urteile nur ein verschwindend geringer Teil von den Dingen, die man falsch machen kann und für die man reichlich zur Kasse gebeten wird.

Ein Richter legt nur die Gesetze aus, er macht sie nicht. Manchmal könnte man allerdings erwarten, dass die reale Welt ein wenig mehr Berücksichtigung findet. Manche Urteile lassen sich mit normalem, gesunden Menschenverstand nicht wirklich nachvollziehen. Urheber solcher Gesetze sind allerdings die Politiker. Vielleicht könnte man diese dann auch wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnen? Hier scheint die reale Welt schon länger nicht mehr zu existieren. Manchmal kann man das Gefühl haben, dass sie gar nicht wissen, für was sie gerade ihre Stimme abgegeben haben. Sie sitzen im Parlament, surfen am Tablet und schauen nur kurz hoch und heben den Arm, wofür auch immer.

Und wer ist nun schlussendlich Schuld? Na wir selber. Immerhin haben wir die Regierungen gewählt, die diesen .... verzapfen.

Dieser Artikel spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Ich habe zig Newsletter von Anwaltskanzleien abonniert, um wenigstens halbwegs im Haifischbecken Internet gewappnet zu sein. In diesen bekomme ich täglich nahezu Unglaubliches zu lesen, bei dem man eigentlich nur noch mit dem Kopf schütteln kann und sich fragt, ob wir 365 Tage im Jahr den 1. April haben. Mir tut der Nacken schon richtig weh.


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