Erbrecht – so werden Grundstücke zu Kuchenstückchen

Von Volkerl

Das Erbrecht in Deutschland sieht im Grunde zwei Varianten der Vererbung vor. Die Version des Testaments ist eine einfache, manchmal etwas knifflige, aber dennoch sichere Form der Übergabe von Eigentum an die Nachfahren oder andere ausgewählte Begünstigte. So, wie es das Testament eben vorsieht, wird der letzte Wille, der am besten beim Notar oder Rechtsanwalt formuliert und hinterlegt wurde...

Quelle