Die Mindestlohnkommision entscheidet alle 2 Jahre über eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes (§ 9 MiLOG). Der zum 1.1.2016 eingeführte Mindestlohn von € 8,50 brutto die Stunde wird erstmals zum 1.1.2017 an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. Das im Mindestlohngesetz hier verwendete Wort „Anpassung“ bedeutet zwar nicht zwangsläufig eine Erhöhung des Mindestlohnes, allerdings ist eine solche zumindest zum 1.1.2017 sehr wahrscheinlich.
Die Entscheidung über eine solche Anpassung wird aber nicht erst zum Jahresende 2016 gefällt, sondern gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Mindestlohngesetz erstmals zum 30.6.2016.
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Mindestlohnkommision an den Index über die tariflichen Stundenverdienste orientieren wird.
Rechtsanwalt Andreas Martin