Energiemarkt: Großhändler müssen Geschäfte künftig offenlegen

Am Mittwoch stimmte das Parlament für neue Regeln, um Missbrauch im Energiegroßhandel vorzubeugen und damit den Endkunden zu schützen. Unabhängige Beobachter werden den Großhandel EU-weit überwachen, damit Mitgliedstaaten wettbewerbsfeindliches Verhalten verhindern und bestrafen können.
Die EU-Verordnung über "Integrität und Transparenz des Energiemarkts" (REMIT) wird den Energiegroßhandel in der EU regeln, insbesondere Liefer- und Transportverträge von Erdgas und Elektrizität und deren Derivate. Die neuen Vorschriften untersagen den Gebrauch von Insider-Informationen und den Versuch der Marktmanipulation. Bei Verstößen müssen die nationalen Sanktionen dem tatsächlichen Schaden Rechnung tragen, der den Endkunden erwachsen ist.
"Wir wollen transparente Preisbildung für Endnutzer. Leider gibt es zu viele Abmachungen hinter den Kulissen, für die am Ende die Endnutzer mit zu hohen Energiepreisen bezahlen. Das wirkt sich stark auf Arbeit und Wachstum aus. Europa braucht einen transparenteren Energiemarkt, der gegen Missbrauch geschützt ist und diese Verordnung zielt darauf ab", erklärte der Berichterstatter Jorgo Chatzimarkakis (ALDE, DE) während der Debatte
"Energie muss für jeden bezahlbar bleiben. Das ist der Schlüssel zur Wirtschaft. Ich begrüße diese wichtige Rechtsvorschrift, die Transparenz garantiert und Missbrauch im Energiegroßhandel vorbeugt sowie Bezahlbarkeit und Fairness auf dem Markt sicherstellt. Die Verordnung wird für transparente Preisbildung in der ganzen EU sorgen", sagte der Präsident des Parlaments Jerzy Buzek.
Die Überwachungsrolle von ACER
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) wird alle Geschäfte überwachen und den Mitgliedstaaten Daten bereitstellen, um ihnen bei der Untersuchung von Verstößen gegen die Verordnung zu helfen und Rechtsmittel durchzusetzen. Um ACERs Befugnisse mit jenen der nationalen Aufsichtsbehörden abzugleichen und um zugleich die Unabhängigkeit der Agentur zu wahren, wird ihr Direktor verpflichtet, die nationalen Behörden bei REMIT-Belangen um Rat zu fragen, ohne an deren Meinung gebunden zu sein.
EU-Register
Auf Antrag des Parlaments müssen alle Energiegroßhändler in der EU in einem EU-Register eingetragen werden, das auf nationalen Registern beruht. Kein Marktteilnehmer wird künftig ein Geschäft eingehen können, solange er nicht registriert wurde.
Weitere Schritte
Sobald sich die Gesetzgeber formell in erster Lesung auf die Verordnung geeinigt haben, tritt sie 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Bestimmungen über die Mitteilungspflicht von Händlern an ACER werden sechs Monate, nachdem die Kommission den notwendigen Durchführungsrechtsakten zugestimmt hat, in Kraft treten.
Die Verordnung wurde mit 616 Ja-Stimmen gegen 26 Nein-Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen.
Debatte: Dienstag, 13. September 2011
Abstimmung: Mittwoch, 14. September 2011
Verfahren: Mitentscheidungsverfahren, erste Lesung
Pressedienst Brüssel
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