Sanierung von Gebäuden, Foto: pixabay.com
Ein großes Problem der energetischen Modernisierung ist die Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Mieter. Die Warmmiete darf nach der Sanierung nicht höher sein als vor der Sanierung. Eine Sanierung muss aber auch für den Vermieter attraktiv sein, sonst wird kein Geld in die Hand genommen. Ohne Sanierung bleiben den Mietern jedoch die steigenden Nebenkosten und das Potential des Gebäudebestandes für den Klimaschutz bleibt weiterhin ungenutzt.
Diesem Widerspruch wollte die Boell-Stiftung lösen mit der Studie: “Energetisch modernisieren bei fairen Mieten”, die das Potsdamer Institut für soziale Stadtentwicklung (IFSS) im Auftrag der Stiftung durchgeführt hat.
Interessenausgleich zwischen Mieter und Vermieter notwendig
Das IFSS hat die Modernisierungspraxis in vier deutschen Städten untersucht. Danach sind sowohl Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) als auch die Abfederungsmöglichkeiten im Rahmen des Sozialgesetzbuches II (Hartz IV – Kosten der Unterkunft) und beim Wohngeld in ihrer heutigen Fassung ungeeignet, um einen sozial verträglichen und fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern herzustellen und die Auswirkungen der energetischen Modernisierung sozial abzufedern.
Die Modernisierungspraxis in Leipzig, Dortmund, Heidelberg und Berlin zeigt, welche Auswirkungen die vorhandene Rechtslage auf die Modernisierungspraxis der Eigentümer hat und wie die sozialen Folgen für die betroffenen Mieter sind.
Armin Hentschel vom Institut für Soziale Stadtentwicklung: “Um den rechtlichen Rahmen für die Umlage der Modernisierungskosten zugleich praxisgerechter und fairer zu gestalten, muss der Gesetzgeber die Umlagemöglichkeiten stärker an den eingesparten Energiekosten statt an den Baukosten ausrichten.”
Neue Wege zur Abfederung steigender Kosten notwendig
Die soziale Abfederung durch die vorhandenen sozialpolitischen Instrumente ist nach der Studie unzulänglich. Es wurde aber auch festgestellt, dass die energetische Modernisierung nur schwerlich als Mietpreistreiber Nummer Eins klassifizieren lässt. Dennoch wird eine Wohnung für einen Hartz IV- bzw. Wohngeldhaushalt, der sich die Wohnung vor einer Modernisierung gerade noch leisten konnte, nach der Sanierung auch mit den staatlichen Hilfen unbezahlbar.
Vorschläge gibt es auch in der Studie, so sieht man beispielsweise beim Wohngeld einen erheblichen Reformbedarf. Die Anpassung könnte dann in Form einer zusätzlichen Klimaschutz-Stufe oder eines Klimazuschusses zum Wohngeld erfolgen.
Die Studie mit 72 Seiten und vielen Tabellen kann über die Böll-Stiftung bezogen werden, den Download als pdf-Dokument gibt es auch. Im Moment befindet sich hinter dem Link jedoch ein ganz anderes Dokument, ich hoffe das ändert sich noch.
Das zeigt, dass man die sozialen Aspekte von Sanierungen nicht vernachlässigen darf und neue Wege der Abfederung finden muss. Aber auch die Nicht-Sanierung hat einen sozialen Aspekt, denn einkommensschwachen Haushalten droht durch steigende Heizkosten die Energiearmut.
Gibt es weitere Wege und Ideen, die helfen dieses Problem zu lösen?
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Über Andreas Kühl
Energieblogger aus Leidenschaft mit großem Faible vor allem für effiziente Energienutzung im Strom- und Wärmebereich. Aber auch die kostenlose Energie, die uns die Natur zur Verfügung stellt ist faszinierend und Herausforderung zugleich.