Endlich: Verfassungsgericht verbietet schlechtes Wetter

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Sind nass geworden: Die Richterroben der Verfassungsrichter

Karlsruhe. Nach langer Beratung hat das Bundesverfassungsgericht heute schlechtes Wetter für verfassungswidrig erklärt. Die Richter forderten die Politik auf, das Problem bis spätestens zum 1. August zu lösen. “Eine Fristverlängerung wie bei den Überhangmandaten ist ausgeschlossen, denn am 1. August ist meiner erster Urlaubstag”, sagte der Präsident des Verfassungsgericht Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.

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