Nachdem die Reform des Prozesskostenhilferechts zum 1.1.2014 in Kraft tragt- leider meist zu Lasten der Hilfesuchenden – die Formulare aber nicht verfügbar waren, hat nun die zum 22.1.2014 in Kraft getretene Prozesskostenhilfeformularverordnung (PKHFV) endlich da.
Hier (Justiz NRW) ist ein neues Formular einsehbar.
Was die Reform -außer wahrscheinlich Einsparungen für die Länder – noch bringt, bleibt abzuwarten. Vor allem in arbeitsrechtlichen Fällen dürfte sich die Reform negativ auswirken (Verwendung einer Abfindung im Kündigungsschutzverfahren für PKH …).
RA A. Martin