Johannes Masing ist eigentlich Bundesverfassungsrichter, hat jetzt aber ein ganzes politisches Milieu mit der Mittelung verstört, dass es keine gute Tat sei, rechtsradikale Demonstrationen zu verhindern. Vor der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission in Würzburg hielt der Richter auf SPD-Ticket einen Vortrag, in dem er darauf aufmerksam machte, dass "die Vorstellung" um sich greife, "illegale Meinungen müssten verboten werden.“ Und ehe alle guten Menschen noch "zurecht, zurecht!" rufen konnten, stellte Masing klar, dass Meinungsfreiheit genau dann gegeben sei, wenn es nicht um die Art der Meinung, um die Zustimmung breiter Bevölerungsschichten zu ihr oder auch nur um ihre faktische Richtigkeit gehe. "Gilt die Meinungsfreiheit nur nach Maßgabe von Abwägungen, gilt nur noch ‚common sense“, beschrieb der Verfassungsrichter den aktuellen gesellschaftlichen Status Quo, in dem die Träger der staatlichen Ordnung danach streben, bürgerliche Freiheiten von Minderheiten einzuschränken, weil ihnen der Applaus der Mehrheit der Bürger dafür gewiss ist.
„Es geht nicht an, dass sich staatliche Behörden dafür feiern lassen, dass sie eine erlaubte Veranstaltung abgedrängt haben“, kommentiert Johannes Masing einen aktuellen Trend vor allem von Provinzpolitikern, das Ordnungsrecht zu nutzen, um unliebsame Zusammenkünfte vor allen von Rechtsextremen unter Verweis auf fehlende Polizeikräfte und eine Bedrohungs der öffentlichen Ordnung im falle eines Zusammentreffens von Rechten und linken Gegendemonstranten zu verbieten. Das jedoch sei in einem freiheitlichen Staat eben grundsätzlich nur möglich, wenn Rechtsgüter gefährdet werden. Gesinnungen hingegen, dieser oder jener mag das bedauern, werden nicht bestraft. Egal, wie grundgesetzwidrig sie sind.