Elektronische Rezepte – die Zukunft ist (fast) da.

Das neue Jahr naht schon mit Riesenschritten - und was es bringen wird ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung. Der Fax, der in der Öffentlichkeit kaum noch benutzt wird, aber zum Austausch zwischen Arzt und Apotheke (und Spitex) hier in der Schweiz noch sehr häufig eingesetzt wird, hat bald ausgedient. Erste Spitäler haben schon angekündet Rezepte ab Januar 2019 nicht mehr via Fax, sondern nur noch via mail zu schicken ... und forden dafür möglichst sichere Verbindungen. Die gibt es schon. Bei den Ärzten hier sind viele Mitglied bei HIN (Health Info Net) und viele Apotheken bei Abrechnungsstellen, die „sichere" email-Adressen bieten und verschlüsselt verschicken und empfangen können. Ausserdem können die aller-meisten Ärzte inzwischen Rezepte am Computer erstellen und ausdrucken/scannen/faxen oder per Post schicken oder gleich per email übermitteln.

Aber die ganzen technischen Grundlagen nützen nicht sehr viel, wenn die Ärzte dabei nicht auch sonst auf Sicherheit achten.

Beispiele aus den letzten Wochen:

Abends 19 Uhr. Rezeptausdruck für ein Benzodiazepin. Die Unterschrift darauf war auch ausgedruckt (eingescannt). Kein Stempel. Der Patient beharrt darauf, dass er mit dem Rezept direkt vom Arzt kommt (der aber nicht grad nebenan praktiziert). Ich frage am nächsten Tag, noch vor der Abgabe nach. Ja, das ist ein richtiges Rezept, in der Praxis ausgedruckt. Auf meinen Kommentar, dass in dem Fall eine Originalunterschrift vom Arzt drauf gehört, kommt nur: „Sie sind die erste Apotheke, die uns das sagt." Das wundert mich in dem Fall wenig: Praxis mit Selbstdispensation. Medikamente verschreiben die kaum, respektive nur, wenn sie sie nicht grad selber abgeben können.

Tipp: Ein Rezept braucht eine Arztunterschrift um gültig zu sein. Wenn sie das Rezept schon ausdrucken, dann machen sie auch eine drauf. Ein Stempel wäre auch nett, ist aber nicht gleich vorgeschrieben.

Noch ein Fall: Rezeptausdruck für ein Benzodiazepin mit dem Vermerk „elektronisch visiert", also keine Unterschrift drauf, weder eingescannt noch von Hand. Der Arzt hat das Rezept direkt an den Patienten gemailt, der hat das ausgedruckt und mir in die Apotheke gebracht. Auf Nachfrage beim Arzt, ob ich das laut Datum einige Tage alte Rezept ausführen soll und ob er schon mal daran gedacht hat, dass der Patient das auch mehrmals ausdrucken und in verschiedenen Apotheken einlösen gehen kann um so mehrere Packungen zu erhalten, kommt nur: „Daran habe ich noch gar nicht gedacht." Ich soll es aber ausführen, da er dem Patienten vertraut. (Schön für ihn. Weshalb muss ich auch so misstrauisch sein?)

Tipp: Apotheke angeben lassen beim Arztkontakt des Patienten (bei der Rezeptbestellung / telefonischen Diagnose) und das dann direkt dorthin mailen. Dadurch ist die sichere Verbindung gewährleistet und dass das Rezept nicht auf spätere Abwege gerät. Nur weil man dem Patient das Rezept per mail schicken kann (und per Fax nicht), heisst nicht, dass man das sollte. Wie leicht so ein gemailtes Rezept dann später als Vorlage benutzt und abgeändert werden kann, will ich auch mal erwähnt haben.

Und noch ein paar Beispiele der „Digitalisierung" - für die kann der Arzt wenig, das sehe ich aber in letzte Zeit auch häufiger, mit verschiedensten Medikamenten, meist nicht abhängigkeits-machende: Der Patient kommt mit dem Smartphone und einem Foto vom Rezept und will das Medikament darauf beziehen.

Faktisch ist das Rezept wohl „irgendwo" vorhanden, nur habe ich das nicht in der Apotheke, wo ich es für die Abgabe (und zum Abrechnen) brauche. Das wird also eine „Abgabe ohne Rezept" und es liegt damit komplett in meiner Verantwortung als Apothekerin, ob ich das abgebe oder nicht. Vielleicht nehme ich den Ausdruck des Fotos als Nachweis zum ablegen. Aber der Krankenkasse kann ich das nicht damit abrechnen. Auch hier: damit kann man ja in X Apotheken gehen - und oft ist es nicht mal der Patient selber, sondern sein Partner. Identifikation des Patienten ist damit auch nicht gewährleistet. Was ich noch machen kann, ausser die Person bezahlt das und schickt die Quittung mit dem Originalrezept der Kasse ein: einen Vorbezug. Das bedeutet, Sie müssen mit dem Originalrezept noch einmal vorbei kommen. Ja - sehr unpraktisch und überhaupt nicht digital.

Ich bin ziemlich sicher, dass es da in (naher?) Zukunft Leitlinien geben wird. Momentan ... herrscht allgemeine Unsicherheit.


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