Electronic Arts – Verbraucherschützer erwirken Unterlassungserklärung

Auf Druck der deutschen Verbraucherschützer hat der Publisher EA eine Unterlassungserklärung abgegeben. EA will zukünftig besser über die Nutzungsbedingungen informieren. Dies wurde nun von der Verbraucherzentrale bekannt gegeben.

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Das Ganze ging los mit den Nutzungsbedingungen von dem Ego-Shooter Battlefield 3. Besonders dabei um die von vielen Usern umstrittene Online-Plattform Origin. Die Einräumung weitreichender Rechte durch die zugehörige Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) sowie die Datenschutz-Richtlinien des Publishers waren massiv in die Kritik geraten. Viele Spieler störten sich auch an der Online-Überprüfung des Kopierschutzes, auf den nur am Rande hingewiesen wurde.

EA gab nun an es werde zukünftig unter anderen auf der Produktverpackung besser darauf hinweisen. Ob und wann eine Internetverbindung benötigt wird. Die Verbraucher sollen außerdem die Möglichkeit bekommen, bei Vertragsabschluss in zumutbarer Form Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erlangen.

Diese Regelung gilt für neu veröffentlichte Software ab dem 1. Juni 2012 und ab dem 1. Januar 2013 erhalten dann alle Spiele die nötigen Informationen. Für Geschäftsbedingungen, die im Internet veröffentlicht werden tritt diese Regelung mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es sollen bereits Änderungen von EA gemacht worden sein.


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