Einzelfirma & BGB-Gesellschaft (GbR)

Als erste Rechtsform wird man sich zumeist für eine Einzelunternehmung entscheiden. In diesem Fall haften Sie für alle Tätigkeiten die Sie unternehmen voll und ganz als Privatperson. Warum dies insbesondere in Deutschland schneller noch als im Rest der Welt nach hinten losgehen kann, können Sie in diesem Blog erfahren.

Sollten Sie zusammen mit einer anderen Person arbeiten (z.B. übernehmen Sie die Betreuung der Internetpräsenz, und Ihr Partner die Programmierung), entsteht eine GbR, neuerdings als BGB-Gesellschaft bezeichnet.
Es ist vollkommen egal, ob Sie sich selbst so bezeichnen oder nicht, diese Gesellschaft entsteht automatisch, sobald 2 Personen zusammen etwas realisieren.

Für beide Varianten, als Einzelunternehmer oder BGB-Gesellschaft, ist es lediglich notwendig einen Gewerbeschein zu beantragen. Diesen bekommt man in der Regel im zuständigen Rathaus sofort ausgehändigt, und man darf sofort als Gewerbetreibender agieren.

Bei der BGB-Gesellschaft haften ebenfalls beide Gesellschafter als Privatpersonen mit ihrem Vermögen. Es empfielt sich ausdrücklich, dass beide einen Gesellschaftervertrag abschliessen. Sie werden sich als Geschäftspartner eine Person Ihres Vertrauens ausgesucht haben, aber man weiss ja: Bei Geld hört die Freundschaft auf. Sie sollten die Aufteilung der Gewinne und Ausgaben auf jeden Fall schriftlich festlegen.

Meiner Erfahrung nach sollten Gewinne 50/50 geteilt werden. Verdient eine der beiden Parteien weniger als die andere, lässt nach einiger Zeit zwangsläufig das Interesse an der gemeinsamen Arbeit nach.

Weiterhin sollte eine Verschwiegenheitserklärung vorliegen, in dem sich beide Parteien verpflichten, über interne Geschäftsabläufe, Umsätze, aber auch Ideen die ausgetauscht werden absolutes Stillschweigen zu bewahren. Auch sollten sich beide Gesellschafter verpflichten, in der Zeit der gemeinsamen Geschäftspartnerschaft keine Projekte für sich selbst, oder für andere Unternehmen zu erstellen, die den selben Zweck erfüllen, wie gemeinsam geführte Projekte. Dies mag radikal klingen, besonders wenn es sich um verbreitete und eher banale Umsetzungen handelt, wie z.B. “Newsletter-Werbung” oder “Webhosting-Service”, Sie werden allerdings anders denken, wenn ganze von Ihnen erdachte Lösungen plötzlich auf Websites auftauchen, an denen Sie nicht partizipieren.

Diese Empfehlungen zur Zusammenarbeit mit einem Partner gelten natürlich auch für andere Gesellschaftsformen, sofern Sie diese nicht alleine gründen.


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