Einstweilige Verfügung gegen Filmconfect!

Einstweilige Verfügung gegen Filmconfect!Wie der IVS (InteressenVerband Synchronschauspieler) soeben per Pressemitteilung bekannt gab, erwirkten nun beim Landgericht Berlin zwei Synchronschauspieler eine einstweilige Verfügung gegen den Anime-Publisher Filmconfect und ihren Geschäftsführer, da es anscheinend zu einem Vertragsbruch kam und nun eine bestehende Gefahr einer Rufschädigung vorliegt.

Am 9. Mai 2017 hat das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die FilmConfect Home Entertainment GmbH aus Potsdam und ihren Geschäftsführer Martin Irnich erlassen. Infolge dessen darf FilmConfect die Synchronschauspielerin Franciska Freide und Synchronschauspieler Marcel Mann nicht mehr als vertragsbrüchig betiteln. Beide hatten sich wegen stetig verspäteter Bezahlungen geweigert, weitere Terminanfragen von der Berliner Synchronstudio TNT-Media GmbH anzunehmen. Die FilmConfect Home Entertainment GmbH, die TNT-Media mit der Synchronisation einer Anime-Serie beauftragt hatte, warf Friede und Mann daraufhin öffentlich Vertragsbruch vor und schädigte damit ihren Ruf. Bei Nichtbeachtung der einstweiligen Verfügung seitens FilmConfect droht ein Ordnungsgeld in der Höhe von 250.000,00€ .

Auch Till Völger, der IVS-Vorstand äußerte sich dazu:

„Die schlechte Zahlungsmoral ist leider seit Jahren ein Thema in unserer Branche. Es gibt Kollegen, die trotz Zahlungserinnerungen und Mahnungen bis zu zwei Jahre auf ihr Honorar warten. Das muss sich dringend ändern. Die Synchronproduzenten sprechen oft davon, dass wir ihre Partner seien. In einer Partnerschaft sollten beide Seiten auf die Bedürfnisse des anderen eingehen. Dazu zählt auch eine und vor allem zeitnahe Bezahlung. Dass Synchronschauspielern öffentlich Vertragsbruch vorgeworfen wird, nachdem sie aus den fortwährenden Zahlungsrückständen die richtigen Konsequenzen gezogen und weitere Terminanfragen nicht angenommen haben, ist nun eine neue Dimension"

Ebenfalls wurde behauptet, dass Marcel Mann alle Vergütungen von der TNT-Media erhalten habe und er trotzdem nicht zu dem vereinbarten Termin erschienen ist. Vielmehr wies Mann schon Tage vorher wegen Nichteinhaltung des Zahlungsziels darauf hin, keine weiteren Termine anzunehmen. Der IVS begrüßte die Entscheidung des Landgerichts Berlin im Rahmen der einstweiligen Verfügung.

Auch wir, das Team von Japaniac, haben ein Interview mit Till Völger geführt, indem er das Leben als Synchronschauspieler/in näher erläutert.

Hier der Link dazu:

Interview mit dem IVS! Till Völger meldet sich zu Wort!

Einstweilige Verfügung gegen Filmconfect!


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