Einmal mehr ist die Politik dem Versuch erlegen, allgemeine Ziele mit Hilfe des Steuerrechts zu erreichen. So soll nunmehr im Jahressteuergesetz 2013 (Entwurf) die sog. “Nutzungsentnahme” von Elektrofahrzeugen steuerlich begünstigt werden.
Die private Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen sowie die Überlassung von Dienstfahrzeugen an Arbeitnehmer ist einkommensteuerpflichtig – je höher der Listenpreis, umso höher die Steuer. Aufgrund der komplizierten Technik sind Elektrofahrzeuge derzeit noch teurer als vergleichbare Fabrikate mit Verbrennungsmotor. Daher sollen künftig die Kosten für die “Batterie” des Elektrofahrzeugs für die Steuer außen vor bleiben.
Wie sich diese Rechnung vollzieht, dürfte nach Ansicht des DStV nur eines der Fragezeichen sein. Dabei unterstützt der Verband uneingeschränkt die Ziele der geplanten Energiewende. Allerdings werden etwa Benutzer von Hybrid-Fahrzeugen oder Kleinwagen – mit ähnlicher Klimabilanz – die Gleichheitsfrage stellen. Und angesichts des “Comebacks der Braunkohle” ist der generelle Vorzug von Elektromotoren zumindest zu hinterfragen.
Lobenswert ist, dass die Subvention spätestens nach fünf Jahren wieder auf dem parlamentarischen Prüfstand stehen soll. Leider zeigt aber die Erfahrung, dass die Einführung von Vergünstigungen nur allzu leicht aus der Feder des Gesetzgebers geht – aber nicht deren Streichung.