Gegen das Klimagesetz der Balearen zu verstoßen, wird nicht günstig sein. Der Gesetzentwurf über Klimawandel und Energiewende, der sein parlamentarisches Verfahren einleiten muss, sieht ab 2025 vor, dass die Einreise für Dieselfahrzeuge auf die Balearen verboten wird.
Geldbußen von bis zu 3.000.- Euro für Personen vor, die mit Autos und anderen Dieselfahrzeuge auf den Balearen „anlanden wollen, sind vorgesehen.
Ab 2035 gilt die gleiche Strafe für Benzinfahrzeuge, und das Verbot gilt auch für umweltschädliche Lieferwagen und Lieferwagen.
Nach dem Gesetz, das der Regierungsrat am 24. August verabschiedet hat, wird der Verkehr von umweltschädlichen Fahrzeugen auf den Balearen unter Verstoß gegen das Gesetz selbst durch Privatpersonen als geringfügige Straftat angesehen, die mit einer öffentlichen Verwarnung oder einer Geldstrafe zwischen 300.- und 3.000.- Euro geahndet wird. So erhalten Bürger, die ab 2025 mit ihren Dieselfahrzeugen auf die Inseln einreisen, nicht sofort eine Geldstrafe.
Darüber hinaus sieht das Sanktionssystem vor, dass im Falle eines Verstoßes im ersten Fall eine Verwarnung und eine einstweilige Verfügung ausgesprochen werden muss und erst nach diesem Verfahren das Sanktionsverfahren eingeleitet wird.
Es sei daran erinnert, dass dieses Verbot nicht für auf den Inseln zugelassene Fahrzeuge gilt. Mit anderen Worten, ein Bewohner, der die Balearen nach 2025 mit seinem Fahrzeug verlässt, hat kein Problem damit, wieder auf „seine Insel“ zurück zu kehren.
Andererseits kann ein Bürger der Halbinsel oder Ausländer, dessen Fahrzeug nicht auf den Balearen zugelassen ist, nach 2025 nicht mehr auf die Balearen, wenn es sich um Diesel handelt. Gleiches gilt für Benzin ab 2035.
Werden diese umweltschädlichen Fahrzeuge jedoch von Unternehmen, die Fahrzeuge verkaufen oder vermieten, massenhaft auf die Inseln gebracht, ist die Geldbuße höher.
„Einreiseverbot“ für Dieselfahrzeuge ab 2025Diesen Beitrag / Angebot bewertenDiese Beiträge zum Thema könnten Sie auch interessieren ...
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