Einreisebestimmungen, Verbote und Wissenswerte für die Reise nach Italien

Einreisebestimmungen, Verbote und Wissenswerte für die Reise nach Italien

Einreisebestimmungen Personen

Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren wird ein Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils benötigt.

Kraftfahrzeuge

Sie benötigen einen Führerschein und den Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung um einiges erleichtert. Reisegepäck und Gebrauchsgüter Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.

Lebens- und Genussmittel

Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Sie Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen. Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung gelten folgende Richtmengen:

800 Zigaretten

400 Zigarillos

200 Zigarren

1kg Rauchtabak

10 Liter Spirituosen

20 l andere alkoholischeGetränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt

90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier.

Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft machen, dass die Waren tatsächlich nur Ihren privaten Zwecken dienen. Für mitgeführte Waren aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Schweiz) oder aus einem “Duty-free-Shop” gelten geringere Mengen.

Zahlungsmittel Italien

Bargeld abheben

EC-Geldautomaten sind ebenso verbreitet wie in Deutschland.

Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 8.30-13.30 / 15.00-16.00 Uhr.

Bargeldlos bezahlen

Die ec-/Maestro-Karte wird als Zahlungsmittel praktisch überall akzeptiert.

Auch alle gängigen internationalen Kreditkarten können verwendet werden.

Anmeldepflicht von Bargeld

Alle Personen, die mit Barmitteln im Wert von 10 000 EUR oder mehr in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden (Verordnung (EG) Nr. 1889/2005, gültig ab 15. Juni 2007). Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen. http://ec.europa.eu/eucashcontrols

Quittungen

Für sämtliche Dienstleistungen muss man sich in Italien eine Quittung mit Ausweis der Mehrwertsteuer geben lassen, die man aufbewahren sollte, um sie bei Kontrollen der Steuerbehörde vorweisen zu können.

Impfungen Italien

Empfehlenswert ist die Überprüfung des allgemeinen Impfschutzes – Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Polio (Kinderlähmung). Besondere Impfhinweise: FSME – Einzelne Verbreitungsgebiete sind aus der Region um Trient, Venetien (Belluno), Toskana (Florenz) und dem Piemont (nordwestlich des Lago Maggiore) bekannt. Unter anderem können in der Region folgende, durch Impfung vermeidbare Krankheiten auftreten: Masern, Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut

Reiseapotheke

Bedenken Sie, dass Medikamente teilweise nicht, oder nur in anderer Zusammensetzung bzw. Dosierung als in Deutschland erhältlich sind. Stellen Sie deshalb Ihre individuelle Reiseapotheke zusammen. Achten Sie darauf, eine ausreichende Menge von regelmäßig benötigten Medikamenten einzupacken. Sorgen Sie auf jeden Fall für ausreichenden und gültigen Auslandskrankenschutz sowie für eine Krankenrückholversicherung!

Telefon Italien

Nach Italien: 0039 + Vorwahl (beginnend mit der 0 ) + Teilnehmernummer

Nach Deutschland: 0049 + Ortskennziffer ohne 0 + Teilnehmernummer.

Die Vorwahlen (beginnend mit der 0 ) innerhalb Italiens sind fester Bestandteil der Telefonnummern. Daher müssen sie auch bei Ortsgesprächen immer mitgewählt werden. Es gibt nur noch wenige Telefonzellen, die mit Münzen funktionieren.Von den meisten Telefonzellen aus kann man mit einer Telefonkarte (carta telefonica) telefonieren. Telefonkarten sind erhätlich bei Bars, Tabakgeschäften, Postämter und Zeitungskiosken.

Rauchverbot Italien

Rauchen ist in Italien in allen öffentlichen Räumen untersagt, also auch in Restaurants, Bars, Diskotheken etc, die keine gesonderten Raucherzimmer eingerichtet haben. Gäste, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Geldstrafen bis zu 250 Euro rechnen

Öffnungszeiten Ämter, Geschäfte und Museen

Postämter in Italien

Mo-Fr 8.30-14 Uhr, Sa 8.30-13 Uhr. Banken: Mo-Fr 8.30-13.30 Uhr, manche eine zusätzliche Stunde am Nachmittag.

Geschäfte in Italien

Mo-Sa 9-12.30/13 Uhr und ca. 15.30-19.30, viele Geschäfte im Zentrum öffnen auch sonntags und abends, große Einkaufszentren oft durchgehend Mo-Sa 9-22 Uhr.

Museen in Italien

Di-So meist 9-17 Uhr; Mo meist geschlossen.

Kirchen: meist über Mittag geschlossen, während der Gottesdienste keine Besichtigung.

Netzspannung in Italien

Die Netzspannung beträgt entweder 125 oder 220 Volt Wechselstrom. Deutsche Stecker passen nicht in alle Steckdosen. Es empfiehlt sich die Mitnahme eines Zwischensteckers, der in den ADAC-Geschäftsstellen erhältlich ist.

 


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