Eingriff der Staatsgewalt in die elterliche Sorge

Eingriff der Staatsgewalt in die elterliche Sorge

Da vor kurzem das BMJ ein Eckpunktepapier zur Be­schneidung heraus gegeben hat und in der Presse­mitteilung eindeutig steht, dass die Beschneidung bei Jungen weiterhin erlaubt bleiben soll, stellt sich ange­sichts eines anderen Urteils, in dem einem Ehepaar das Sorgerecht entzogen wurde, die Frage, wo darf der Staat eingreifen und wo nicht.

Dem Ehepaar wurde das Sorgerecht entzogen, weil es seine elterliche Fürsorge- und Erziehungspflicht ernst nahm und seine Kinder zu Hause unterrichtete. Meinem Wis­sen nach ist Deutschland das einzige Land auf der Welt, in dem eine Schulpflicht besteht, die im übrigen durch Adolf Hitler eingeführt wurde. Gerade deshalb sollte man sich fragen, warum der Staat so sehr darauf pocht, dass die hier lebenden Kin­der ebenfalls unter staatlichem Zwang bildungspolitisch erzogen werden müssen.

Die oben benannte Eltern bestehen auf ihrem natürlichen und im Grundgesetz fest geschriebenen Elternrecht, genauso wie Juden und Mulime im Falle der Beschnei­dung, dem die Bundesregierung allerdings statt geben will. Die Justiz begründet das entzogene Sorgerecht damit, das es einen staatlichen Erziehungsauftrag gäbe und dieser notfalls auch mit Zwang durch gesetzt werden müsse. Auf der Homepage ‘Der blaue Brief’ wird dieser Fall ausführlich dargestellt. Der Blog Geier Notizen hat sich dieses Themas ebenfalls angenommen, allerdings aus einer etwas anderen Sicht.

Die Ärztezeitung hat im übrigen einen Artikel zum Eckpunktepapier des eingestellt. Warum dieses auf der Homepage des BMJ nicht veröffentlicht wird, bleibt mal wieder ein Geheimnis der Politiker. Entsetzt ist der Berufsverband der Kinder- und Jugend­ärzte (BVKJ), der nicht akzeptieren kann, dass das Recht des Kindes auf körperli­che Unversehrtheit dem Elternrecht untergeordnet werden soll. Besonders schlimm sei die Tatsache, dass bei Kindern unter 6 Monaten auch Personen ohne medizini­sche Ausbildung, die aber von einer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen sind, diese Eingriffe vornehmen dürfen.

Dieter Graumann vom Zentralrat der Juden hat das Eckpunktepapier überwiegend positiv aufgenommen, wurde doch sämtlichen Forderungen entsprochen. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an das arrogante Gehabe bei Maischberger, wo er siegessicher verkündete, dass es eine Einschränkung bei der Beschneidung von Jungen nicht geben wird. Aus diesem Grund bin ich davon überzeugt, dass Dieter Graumann diese Zusicherung von Angela Merkel bereits zu Beginn des Shitstorms erhalten hat. Da das Existenzrecht Israels deutsche Staatsräson ist und die Be­schnei­dung “zwingend” zum Judentum dazu gehört, war von vorn herein klar, das es eine Einschränkung nicht geben wird.

Bei den Muslimen regt sich deswegen Widerstand, da ihre Jungen nur von Ärzten be­schnitten werden dürfen, was unter dem Aspekt der Gleichbehandlung noch erörtert werden müsse, siehe Pressemitteilung. Zynischer weise kann man da nur sagen: wo bleibt die Gleichbehandlung der Mädchen? Muslime beziehen sich bei der Beschnei­dung lediglich auf Traditionen, bei Mädchen wird diese Handlung aus dem gleichen Grunde vollzogen, weshalb die Frage nach der Gleichbehandlung zwischen Jungen und Mädchen erlaubt sein muss. Was wäre im übrigen, wenn Mädchen bei Juden ebenfalls beschnitten werden müssten? Eine Antwort erspare ich mir, denn diese dürfte klar sein.

Tags: Beschneidung, BMJ, Familie / Eltern, Genitalverstümmelung, Sorgepflicht, Sorgerecht


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