Einfache Schläge sind nicht strafbar, wenn die innere Stimme es verlangt

Von Fritze

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Laut Urteil des Landgericht Köln sind einfache Schläge in das Gesicht einer fremden Person nicht strafbar, wenn der Täter damit den Befehl einer inneren Stimme befolgt.

Ob diese Änderung des § 223 StGB (Strafgesetzbuch) – Körperverletzung – Gesetzestext:

„Wer eine andere Person körperlich misshandelt, oder an der Gesundheit verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, oder mit Geldstrafe bestraft“,

nur für „friedfertige“ Ausländer gilt, ist der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen. Fakt ist jedoch, dass der brutale ausländische Schläger, der grundlos einen Passanten in den „Köln-Arcaden“ mit einem derart massiven Faustschlag verletzte, dass das Opfer mit einem Schädelhirntrauma in ein Krankenhaus eingeliefert wurde und zwei Wochen arbeitsunfähig war, frei gesprochen wurde.

Angeblich soll der Ausländer unter Schizophrenie leiden und nach eigenen Angaben die vom Arzt verschriebenen Tabletten nur gelegentlich einnehmen, was immer wieder dazu führen kann, (wie auch bereits geschehen) dass der Ausländer, der vor der straflosen Körperverletzung an dem Passanten in den „Köln-Arcaden“ einen Hausmeister mit einem Faustschlag am Auge verletzt hatte, fremde Personen gemäß § 223 StGB körperlich schädigt.

Eine Wiederholungsgefahr ist aus Sicht der Richter trotzdem nicht gegeben, weil ihnen der frei gesprochene Straftäter versichert hat, dass er zukünftig die Tabletten täglich einnehmen wird und die Gesellschaft damit leben muss, dass es auch nur „ab und zu“ gemeingefährliche, schizophrene Patienten gibt, die selbst dann frei herum laufen dürfen, wenn sie gelegentlich vergessen, dass sie ihre Tabletten einnahmen müssen. Wie die Richter und der hinzu gezogene Sachverständige übereinstimmend feststellten, kann der schizophrene Straftäter nicht per Zwangseinweisung in eine Psychiatrie eingewiesen werden, weil er dafür nicht gefährlich genug ist und man aufgrund der „einfachen“ Faustschläge, mit denen er zwei Menschen verletzt hatte, auch keine Gefährlichkeitsprognose abgeben kann.

Eine Verurteilung gab es bei dem Verhandlungstermin trotzdem, das von dem nur ab und zu gefährlichen Straftäter in ein Schädelhirntrauma geprügelte Opfer wurde zu einer Ordnungsstrafe von 150,00 Euro verurteilt, weil es trotz fristgerechter Ladung nicht zu dem Termin erschienen war und auch der Anwalt, der das Opfer als Nebenkläger vertrat nicht wusste, warum sein Mandant nicht erschienen ist, woraus sich wiederum ergibt, dass wir in einem Rechtsstaat leben.

Opfer muss Ordnungsgeld zahlen – Freispruch nach brutaler Attacke in den Köln-Arcaden, zu lesen bei ksta.de