Einen Falter im Schlepptau – Anforderungen an die Zugmaschine

Von Falter56

Die Entscheidung ist gefallen: für kommende Urlaubsreisen planst Du und Deine Familie mit einem Zeltanhänger zu campen. Doch anders als ein Wohnmobil oder Reisebus verfügt ein Zeltanhänger über keinen eigenen Antrieb und benötigt eine Zugmaschine. Die zentrale Frage nun: ist mein PKW für einen Zeltanhänger überhaupt geeignet? Und genau um das geht es in diesem Blog-Beitrag: die Anforderungen eines Faltcaravans an die Zugmaschine.

Ohne PKW, keinen Faltcaravan-Urlaub

In den vergangenen Monaten, war der Faltcaravan der Star unserer Blog-Beiträge. Kein Wunder: der Falter ist Deine mobile Unterkunft während der Campingzeit. Er bietet Dir ein stabiles Dach über dem Kopf, ein komfortables Bett und eine erstklassige Kochgelegenheit. Doch nur mit einem Zeltanhänger allein könntest Du ausschließlich im Garten vor Deinem Wohnhaus campen. Gleichsam wichtig wie der Faltcaravan ist die Zugmaschine. Neben Dir, Deiner Familie und dem Gepäck transportiert diese den Falter von Start- zum Zielort.

Doch was muss ein Zugfahrzeug erfüllen bevor Du dieses vor Deinen Faltcaravan spannst? Zwangsläufig, wirst Du Dir diese Frage vor dem Kauf oder der Miete eines Zeltanhängers stellen. Aber auch wenn Du das Auto wechselst, solltest Du überprüfen, ob dieses zu Deinem Faltcaravan passt. Nachfolgend haben wir nun die wichtigsten Anforderungen eines Falters an Deinen PKW zusammengefasst.

Anforderungen eines Faltcaravans an die Zugmaschine

„Kann ich mit meinen Smart in Deutschland einen Faltcaravan ziehen?“ – diese Frage stellte uns einer der Leser von faltcaravaning.net. Nun, zunächst gibt es einen Unterschied zwischen technisch können und rechtlich dürfen. Und dann hängt die Antwort vom Zeltanhänger, dem PKW, der Anhängerkupplung sowie der Beladung ab. Ließ nachfolgend die 7 Anforderungen eines Falters an Deine Zugmaschine.

1. Anhängerkupplung
Es klingt banal, liegt aber gerade für Städtebewohner nicht immer auf der Hand. Für einen Faltcaravan ist eine Anhängerkupplung Pflicht. Entweder verfügt Dein Zugfahrzeug bereits über eine solche Vorrichtung oder Du musst diese nachrüsten lassen. Nicht immer lässt sich jeder PKW (nachträglich) mit einer Anhängerkupplung ausstatten. Bevor Du Dich also für ein Falter entscheidest, solltest Du vorher bereits eine Anhängerkupplung montieren lassen. Bastler können natürlich selbst tätig werden (siehe Webtipp).

2. Achslast
Wie im Beitrag erklärt, solltest Du einen Blick auf die zulässige Achslast Deines Zugfahrzeuges werfen. Diese ist im Fahrzeugschein unter Ziffer 16h bzw. in Feld 7.2 des ab 10/2005 ausgegebenen Fahrzeugscheins (auch Zulassungsbescheinigung Teil 1) zu finden. Achte darauf, dass der beladene Zeltanhänger den Wert der hinteren Achse nicht übersteigt.

3. Stützlast
Analog solltest Du auch die maximale Stützlast des Zugfahrzeugs im Auge haben. Du findest den Wert in der PKW-Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 13 . Der Zeltanhänger sollte nicht mehr mit Masse auf Deine Zugmaschine wirken, da ansonsten die Hinterachse überbeansprucht wird. (siehe Webtipp).

4. Anhängelast
In Deutschland darf verkehrsrechtlich die gezogene Anhängelast (=Leermasse + tatsächliche Zuladung) des Anhängers die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges (=Leermasse + maximale Zuladung) nicht überschreiten. In der Praxis variiert die zulässigen Anhängelast je nach Zugmaschine sowie Anhängerkupplung zwischen 500 kg und 2000 kg. Erneut sind Details in den Fahrzeugpapieren (Feld O.1 und O.2) für einen gebremsten und ungebremsten Anhänger zu finden. Beachte auch hier, dass Dein PKW einen voll beladenen Falter technisch (und rechtlich) ziehen kann (bzw. darf).

5. Gesamtmasse
Dein Führerschein sowie die zulässige Gesamtmasse Deines PKWs (siehe Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld F.1) bestimmen die zulässige Masse des Gespanns und damit auch die zulässige Masse des Faltcaravans. Klingt kompliziert? Ein Beispiel: Besitzt Dein PKW eine zulässige Gesamtmasse von 2500 kg und eine Leermasse (Feld G) von 1800kg, darf Dein Zeltanhänger maximal 1000kg auf die Waage bringen um unter den 3500kg zu liegen. Unter diesem Beitrag noch einmal die Details pro Führerscheinklasse.

6. Maximalgeschwindigkeit
Möchtest Du auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen Deinen Falter mit 100km/h ziehen dürfen, dann muss Deine Zugmaschine mit einem Antiblockiersystem ausgerüstet sein und eine zulässige Gesamtmasse von  maximal 3500kg besitzen. Des weiteren existieren weitere Anforderungen an das Gespanns aus PKW und Falter die wir in diesem Beitrag ausführlich beschrieben haben.

7. Weitere Anforderungen 
Natürlich sollte Dein PKW über eine gültige Abgas- und Hauptuntersuchung verfügen und allgemein verkehrssicher sein. Ein Faltcaravan belastet Dein Zugfahrzeug stärker als im Normalbetrieb ohne Anhänger. Wir empfehlen Dir sicherzustellen, dass die PKW-Bremsen sowie die Räder (Profil, Gummimischung, etc.) Tip Top in Ordnung sind.

Fazit

Fährt man das erste Mal mit einem Faltcaravan in den Campingurlaub, dann ist meist die gesamte Aufmerksamkeit auf das neue Reisemobil gerichtet. Was schnell vergessen wird: ohne Zugmaschine kommst Du mit Deinem Falter keinen Meter weit.  Du brauchst einen PKW, der Deinen Falter ins Schlepptau nimmt. Jedoch erfüllt nicht jedes Zugfahrzeug automatisch alle technischen und rechtlichen Anforderungen des Zeltanhängers. Vor der ersten Fahrt mit dem Gespann, solltest Du daher prüfen, ob Dein PKW allen Kriterien des Falters genügt.

Nachtrag: Das aktuelle Modell Smart Fortwo Typ 453 hat übrigens eine Anhängelast von 500kg und eine Stützlast von 50kg. Mit einer Anhängerkupplung (siehe Webtipp) sollte der PKW viele der am Markt verfügbaren Faltcaravan-Modelle ziehen können. Das Gespann von Smart und Falter liegt weit unter der zulässigen Gesamtmasse  eines Führerscheins Klasse B.

> Du hast Fragen zu den Anforderungen eines Faltcaravans an Deine Zugmaschine? Hinterlasse diese einfach als ein Kommentar!

Der Beitrag Einen Falter im Schlepptau – Anforderungen an die Zugmaschine erschien zuerst auf faltcaravaning.net.