Die Festnahme der katalanischen Politiker hat auch bei Menschen, die nicht unbedingt Freunde der Unabhängigkeitsbefürworter sind, Kopfschütteln hervorgerufen. Luchi Alejos aus Barcelona hat eine Petition auf der Internet-Plattform Change.org auf Amtsentfernung der Richterin verfasst. Sie hat sich den Festnahmebeschluss unter juristischen Gesichtspunkten angesehen und hält die richterliche Aktion für völlig unangemessen und zwar aus folgenden Gründen:
Es geht hier nicht darum, ob man Unabhänigkeitsbefürworter ist oder nicht. Es ist keine Frage, ob man die katalanische Sache oder die spanische vertritt. Es geht um Freiheit und um den Rechtsstaat: Das Gefängnis ist das letzte Mittel, es ist eine Ausnahme und muss vorsichtig angewandt werden. Ein Richter, der darüber hinaus geht und seine Macht in einer autoritären Form ausnutzt, ist nicht nur eine Gefahr für die katalanischen Ex-Minister, er ist eine Bedrohung für alle Menschen. Es geht nicht darum ob etwas falsch oder richtig gemacht wurde, sondern um eine unrichtige und überzogene Entscheidung, die weit über die politischen Ziele hinausgeht.
1. Im Gegensatz zum Obersten Gericht (in einem anderen Fall), hat die Richterin den Angeklagten nicht die genügend Zeit gegeben, um ihre Verteidigung vorzubereiten und sie hat diese Personen innerhalb von weniger als 24 Stunden ins Gefängnis gesteckt.
2. Sie hat den Strafbestand mutwillig nach ihrem Geschmack ausgelegt, um es unter ein Delikt der "Rebellion" einordnen zu können. Hatten sie Pistolen und Militärs im katalanischen Parlament? Sicher nicht. Es gab eine illegale Erklärung, ja, aber weder Panzer, noch Gewehre, noch Schüsse. Das Strafrecht verlangt, um jemand ins Gefängnis sperren zu können, dass der Strafbestand exakt erfüllt wird. Man kann keine ausufernden und mehrdeutige Interpretationen machen, weil dadurch jemandem die Freiheit genommen wird.
3. Fluchtgefahr? Die Ex-Minister waren dieser Tage in Katalonien. Und dazu sind diejenigen, die nach Brüssel reisten zurückgekommen, um auszusagen! Wo liegt hier das Fluchtrisiko? Wenn es irgendeinen Zweifel gegeben hätte, hätte man auch andere Maßnahmen anwenden können, indem man Polizeiüberwachung anordnete oder ihre Pässe eingezogen hätte. Es gibt da viele Möglichkeiten.
4. Zerstörung von Beweismitteln? Durch eine Maßnahme, die verhindert hätte, dass sie ihre Büros in den Ministerien betreten und polizeiliche Überwachung, hätte man jeden Zweifel über die Möglichkeit der Beweisvernichtung verhindern können.
Es empört mich, dass eine Richterin einen solchen Festnahmebeschluss erlässt, ohne Grundlage, ohne juristische Genauigkeit, mit überstürzter Geschwindigkeit, ohne die Rechte der Verteidigung vor allem in einem solch delikaten Moment für die politische und soziale Stabilität zu respektieren. Zum ABC der Rechtswissenschaft gehört die Tatsache, dass eine Einweisung in das Gefängnis eine außergewöhnliche und einmalige Maßnahme ist, aber für die Richterin Lamela scheint ein Freiheitsentzug die Regel zu sein.
Die Freiheit ist das am meisten geschätzte Rechtsgut in einer Demokratie. Es geht hier nicht um die Anhängerschaft für die Unabhängigkeit oder nicht, es geht darum das zu verteidigen wofür Männer und Frauen während Jahrhunderten gekämpft haben. Das Recht auf einen fairen Prozess, noch mehr wenn die Freiheit auf dem Spiel steht. Jetzt sind es die anderen, morgen kannst es du sein.
Der Fall Kataloniens hat gezeigt auf welch schwachem Fundament die sogenannten "Autonomien" in Spanien stehen. Eine gewählte Regierung in einem dieser Autonomien, die sich stolz mit einer eigenen Regierung brüsten dürfen, werden einfach von einer Zentralmacht und ihren juristischen Bütteln vom Platz gefegt und ins Gefängnis gesteckt, wenn sie zuviel Selbständigkeit zeigen. Der Zentralstaat übernimmt die Verwaltung der Region und fühlt sich dabei in vollem Recht.
In welchem Recht sich der Zentralstaat fühlt und mit welcher Brutalität er meint vorgehen zu können, ergibt aus der in der Zeitung "La Vanguardia" erschienen Zusammenfassung der Entscheidung der Richterin Lamela:
Diese Vorsichtsmaßnahme (Verfügung der Untersuchungshaft) bedeutet, dass die Betroffenen bis zu 2 Jahren im Gefängnis gehalten werden können bis zur Abhaltung einer Gerichtsverhandlung. Die von der Richterin aufgezählten drohenden Gefängnisstrafen sehen so aus: Bis zu 25 Gefängnis für das Delikt der Rebellion; 15 Jahr für Aufruhr und 8 Jahre Jahre für die Veruntreuung von öffentlichen Geldern. Hinzu könnten noch 2 Jahre kommen, falls sich der Verdacht auf eine betrügerische Buchführung erhärten würde. Insgesamt also 50 Jahre Gefängnis, die auf die Beschuldigten zukommen könnten.