Eine Ehe kann gemäß §1314 BGB aufgehoben...

Lustiger BilderSpruch - Eine Ehe kann gemäß §1314 BGB aufgehoben...

Eine Ehe kann gemäß §1314 BGB aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand.
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