Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Ein heute 38 Jahre alter Iraker reiste 2003 in die Bundesrepublik Deutschland ein, auf dem Asylantrag machte er sich 5 Jahre jünger weil er wusste, dass Minderjährige besser behandelt werden, als volljährige Asylanten, das die Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen die deutschen Steuerzahler erheblich mehr Geld kostet, (ca. 3.000,00 Euro pro Monat) als die Unterbringung von Volljährigen, interessierte den Betrüger einen feuchten Kehricht.
Im Jahr 2016 stellte der Iraker beim Bürgeramt Heilbronn, der sein Alter bis zu diesem Zeitpunkt nicht wahrheitsgetreu korrigiert hatte, seinen ersten Einbürgerungsantrag, in Verbindung damit wurde er darüber informiert, dass die Falschangabe von personenbezogenen Daten eine Straftat sei und er nicht eingebürgert würde, wenn er sich einer solchen Straftat schuldig machen würde. Auf dem Einbürgerungsantrag gab der Betrüger sein richtiges Alter an was dazu führte, dass er von der Staatsanwaltschaft Heilbronn einen Strafbefehl wegen Erschleichung der deutschen Staatsbürgerschaft erhielt, gegen den er auf Anraten seines Anwaltes Einspruch einlegte, weil die Strafe in 120 Tagessätze aufgeteilt war und bei Strafen ab 90 Tagessätze keine Einbürgerung mehr möglich ist.
Das Sprichwort „Geht nicht, gibt’s nicht“ ist auch bei deutschen Gerichten bekannt, die Staatsanwaltschaft reduzierte die Tagessätze von 120 auf 90 und erhöhte sie um den Differenzbetrag, der Richter erklärte sich damit einverstanden und verurteilte den Betrüger zu einer Geldstrafe von 4.500,00 Euro, die er in 90 Tagessätze splittete, wodurch der Betrüger problemlos eingebürgert werden konnte. Die Tatsache, dass der Betrug des Irakers die deutschen Steuerzahler durch die Falschangabe seiner persönlichen Daten in einer enormen Höhe geschädigt hat, war für die Staatsanwaltschaft und für den Richter ohne Bedeutung, mit der Geldstrafe von 4.500,00 Euro werden lediglich die in 6 Wochen entstandenen Mehrkosten zwischen der Unterbringung von volljährigen und minderjährigen Asylanten abgedeckt und ich bin davon überzeugt, dass der Betrüger über mehrere Jahre die Vorteile der Unterbringung als Minderjähriger genutzt hat, bei der Erschleichung von Sozialleistungen werden deutsche Straftäter im Regelfall zur Rückzahlung des Schadensbetrages verurteilt, obwohl man ihnen keine Mitschuld dafür anlasten kann, dass sie kein Asyl beantragen können, weil sie schon bei ihrer Geburt eingebürgert wurden.