Ein von Allah beauftragter Richter ist nicht von einem weltlichen Richter zu verurteilen, wo kommen wir denn sonst hin…

Ein von Allah beauftragter Richter ist nicht von einem weltlichen Richter zu verurteilen, wo kommen wir denn sonst hin…

Von Gastautor Wolfgang Schlichting

Die Unterwerfungsintegration der deutschen Bevölkerung ohne Migrationshintergrund funktioniert in der islamischen Besatzungszone immer besser. Immer mehr Muslime sind in der Politik, bei der Polizei und als Beamte und Bürokraten im öffentlichen Dienst und in der Justiz tätig und wenn Mitglieder der Besatzungsmacht gegen deutsche Gesetze verstoßen, gibt es keine öffentlichen Gerichtsprozesse, bei denen die Opfer der Gewaltverbrecher als Nebenkläger auftreten können. Da werden zwischen den Strafverteidigern, der Staatsanwaltschaft und den Richtern unter Ausschluss der Öffentlichkeit (wie gerade in Amberg geschehen) Urteile ausgehandelt, durch die den Straftätern kein Härchen gekrümmt wird und ihnen auch keine Minute ihrer kostbaren Zeit durch eine Haftstrafe verloren geht, sondern sie wie gewohnt, sofort weitere Gewaltverbrechen begehen können.

In Leipzig drang der syrische Jurastudent Maher A. am 23.08.2018 mit Gewalt in die Wohnung von Melanie K. ein, prügelte ihren Lebensgefährten aus der Wohnung und fiel dann mit einem großes Messer bewaffnet über die junge Frau her, weil er nach seinen Aussagen bei der Polizei von Allah beauftragt sei, ungläubige Frauen zu vergewaltigen und danach zu “richten”, was wohl im Klartext bedeutet, ihnen die Kehle durch zu schneiden. Melanie K. wurde nur durch die sofort vom Lebensgefährten alarmierte Polizei davor bewahrt, vergewaltigt und ermordet zu werden.

Die Richter der 6. Strafkammer standen jetzt vor dem Problem, dass sie einen von Allah beauftragten, syrischen “Kollegen” verurteilen sollten und so etwas geht in Deutschland ja wohl gar nicht. In einer Besatzungszone kann man ja wohl keinen, von Allah auf die Erde geschickten und mit Vergewaltigungen und Morden beauftragten “Richter” verurteilen, da hätte man ja sofort mit einem Volksaufstand aller muslimischen Gläubigen rechnen müssen, der eventuell in einen Bürgerkrieg ausgeartet wäre und da in Leipzig ja bereits in 1989 durch einen Volksaufstand dafür gesorgt wurde, dass Erich Honecker seinen Hut nehmen musste, fällten die Leipziger Richter unter Einbezug eines Psychiaters ein geradezu salomonisches Urteil.

Der Gutachter bestätigte, dass der angehende, syrische Jurist bei seiner Auftragserfüllung nicht schuldfähig war, weil er unter Schizophrenie leidet und die 6. Strafkammer steckte den “Kollegen” weder ins Gefängnis, noch in eine geschlossene Anstalt, sondern “verurteilte” ihn dazu, sich einmal monatlich eine Spritze mit einem Wundermittel zu setzen, das dafür sorgt, dass Allah seinem Richter 28 Tage lang keine neuen Aufträge erteilen kann und der geisteskranke Gewaltverbrecher somit völlig ungefährlich ist.


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