Ein Urteil mit Signalwirkung?

Von Nicsbloghaus @_nbh
Bischof Müller (GNU-Lizenz für freie Dokumentation)

Über das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in der Sache Schmidt-Salomon ./. Diözese Regensburg wurde hier bereits kurz berichtet. Doch einmal abgesehen vom konkreten Sachverhalt in der Streitsache: welche Konsequenzen hat das – oder kann es haben – für andere, ähnliche Verfahren?

Zur Zeit ist eine Klage der gleichen Diözese gegen den Blogger Stefan Aigner (regensburg-digital) anhängig. Die Entscheidung in diesem Falle ist auf den 11. März verschoben worden.

Können die beiden Fälle miteinander verglichen werden?

Ja und nein.

Im Falle der heutigen Entscheidung war der Kläger ein Vertreter einer säkularen Vereinigung. Und er war es, der die Klage einreichte. Und Recht bekam. Der Beklagte und im Verfahren Unterlegene war ebenfalls eine Einzelperson.

Es wurde vom Gericht klargestellt: auch ein Bischof darf von der Kanzel aus nicht gegen Missliebige hetzen. Insofern ist das Urteil ganz sicher eines, das wir uns merken müssen. Der heutige Tag ein historisches Datum.

Anders jedoch stellt sich der Fall aus Regensburg dar. Hier ist die Diözese der Kläger und regenburg-digital „nur“ ein regionaler Blog, der erst nach dieser Klage etwas mehr in die öffentliche Wahrnehmung geriet. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass das Amtsgericht Hamburg nicht so eindeutig parteiisch entscheiden wird wie bisher. Denn welchen Grund sollte es sonst geben für die überraschende Vertagung der Urteilsverkündung?

Es ist zu hoffen, dass das Hamburger Gericht seine Bewertung nicht anhand des Bekanntheitsgrades der an der Verhandlung beteiligten Parteien vornimmt. Sondern das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit höher stellt als vermeintliche Befindlichkeiten der kath. Kirche.

Nic