Der 55-Jährige hatte sich „Malle“ (die Umgangssprachliche Varianten von Mallorca) als Wortmarke schützen lassen und war dann mit Abmahnungen gegen Leute vorgegangen, die das Wort zu kommerziellen Zwecken wie etwa für Motto-Partys („Malle für alle“) nutzen.
Einem Aschaffenburger Gastronomen hatte er eine Abmahnung mit Kostennote in Höhe von 1800 Euro zustellen lassen. „Ich habe die erhalten und nur gedacht, der kann mich mal“, erklärte der 52-Jährige im Vorfeld der Verhandlung. „Malle“ sei die gängige Abkürzung für die Insel Mallorca. Das wiederum sei ein geografischer Begriff und der könne nicht als Marke geschützt werde.
Darüber müsse das Gericht aber nicht entscheiden, betonte der Richter. Im einstweiligen Verfügungsverfahren werde davon ausgegangen, dass die streitige Marke geschützt sei. Der Anwalt des Gastronomen argumentierte, der Hildener habe die Marke selbst nicht genutzt. Doch möglicherweise reicht schon die Lizenzvergabe als Nutzung aus.
Das Gericht will am 13. Dezember eine Entscheidung verkünden. Die Abgemahnten hoffen derweil darauf, dass das Europäische Markenamt in Alicante ihren Anträgen stattgibt und die Marke „Malle“ löscht.
Quelle: dpa
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