Ein Spinner, den man so nicht nennen darf

Aber ja doch, es ist zu begrüßen, dass ein Bundespräsident auch mal meinen darf. Das holt ihm vom majestätischen Sockel, macht ihn zum Normalo. Von mir aus soll er auch Leute als »Spinner« bezeichnen dürfen. Gerne auch Vertreter oder Sympathisanten von Parteien, die er nicht mag. Bundespräsidenten sind ja auch nur Menschen.
Ein Spinner, den man so nicht nennen darfAber bessere! Denn wenn wir schon mal beim Thema sind: Wie verhält es sich eigentlich mit § 90 StGB? »Verunglimpfung des Bundespräsidenten« heißt es dort. Und das sei, gemäß dem Titel, unter dem dieser Paragraph firmiert, eine »Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates«. Wer »den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft«, kann man dort nachlesen. Und dieses Strafmaß droht sogar dann, wenn der Bundespräsident ein Spinner ist.

Ein Spinner von Bundespräsident darf also Sympathisanten einer Partei als Spinner bezeichnen. Die Spinner etlicher Parteien dürfen jedoch den Bundespräsidenten nicht einen Spinner nennen, ohne sich unter Umständen strafbar zu machen. Eine interessante Republik ist das.
Geschenkt, dass der Bundespräsident mit seiner Einstufung der NPD Verharmlosung betrieben hat. Leute, die sich politisch engagieren, um Deutschland ausländerfreier zu machen, sind keine Spinner, sondern gefährliche Aufrührer. Mit Pathologisierung wird man denen nicht gerecht. Eher entschuldigt man sie sogar damit. Denn wer spinnt, der kann ja wenig für seine Spinnereien. Der braucht einen Seelenklempner oder Neurologen - und keinen tadelnden Bundespräsidenten oder ein Parteiverbotsverfahren.
Das alte Verständnis von der Amtsführung des Bundespräsidenten war an dessen wenigstens theoretischer Unantastbarkeit gebunden. Er sollte nicht jeglicher Verunglimpfung ausgesetzt werden, dafür schwebte er als parteipolitisch neutrale Instanz über dem Volk. Weil er die oberste Schwammigkeit des Staates zu sein hatte, sollte auch die Kritik an ihm nur schwammig eingefasst sein. Das hieß nicht, dass dieses Verständnis eine Einordnung rechtsextremer Parteien verboten hätte. Sie wäre nur anders ausgefallen, allgemeingültiger gehalten gewesen. Nichts hätte dagegen gesprochen, dass ein Bundespräsident vor Rechtsradikalen warnt und zur Zivilcourage aufruft.
Wenn die Verfassungsrichter dieses Prinzip nun aufgeben, sollten sie die Unantastbarkeit auch aufheben. Das wäre nur gerecht. Dann ist der Bundespräsident eben nicht mehr neutral (was Gauck faktisch vorher schon nicht war) und muss mit den Konsequenzen leben. Und mit durchaus derberen Konsequenzen als bislang. Dann muss er auch als »Spinner« bezeichnet werden dürfen, wenn er mal wieder neoliberale Phantastereien betreibt. Ein Amt, das die Freiheit der Verunglimpfung verliehen bekommt, sollte auch mit der Freiheit ausgestattet werden, selbst mit solcher konfrontiert zu werden. Das nenne ich dann »Freiheit in Verantwortung«.
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