Ein Professor der vom Schlagschatz träumt: Wie Joseph Huber uns Willkürgeld als "Vollgeld" andrehen will


Heute habe ich bei Internet-Recherchen einen mir bisher unbekannten Begriff (aber für einen mir vom Inhalt her längst vertrauten Sachverhalt) entdeckt: Willkürgeld.
Willkürgeld in dem Sinne, wie ich es hier verwenden möchte (und wie es für einen Erkenntnisgewinn allein sinnvoll ist), ist nicht identisch mit "Fiatgeld" (engl. fiat money).
Vielmehr gehe ich von der Definition von Rudolf Schilcher aus, der in seinem Buch "Geldfunktionen und Buchgeldschöpfung: ein Beitrag zur Geldtheorie" (1958) auf S. 105 im Anschluss an John Maynard Keynes unterscheidet (meine Hervorhebung):
"Es ist schließlich drauf hinzuweisen, dass selbstverständlich zwar nicht der Begriff, wohl aber der ökonomische Gehalt und die Wirkungen der Geldschöpfung ganz verschieden sind, je nachdem, ob es sich um die Vermehrung von Warengeld, Willkürgeld oder Kreditgeld handelt."
Warengeld (engl. commodity money) gibt es heute praktisch nicht mehr. Für die vorliegende Diskussion ist daher nur Schilchers Unterscheidung zwischen "Willkürgeld" und "Kreditgeld" erheblich. (Zum Begriff Willkürgeld vgl. auch diese Erörterung im "Umbruch-Wiki" im Zusammenhang mit der sog. Eigentumsökonomik.)
Bekannter als diese Dreiteilung der Geldarten dürfte allerdings die Unterscheidung zwischen "Warengeld" (also historisch insbesondere Edelmetallgeld) und "Fiat Money" sein.
Der einschlägige Wikipedia-Artikel zum Fiatgeld warnt aber ausdrücklich davor, Fiatgeld mit Kreditgeld gleichzusetzen:
"Fiatgeld wird oft fälschlicherweise mit Kreditgeld gleichgesetzt, Kreditwährungen stellen allerdings nur eine Teilmenge von Fiatwährungen dar. Kreditgeld ist der Kredittheorie nach per Saldo mit der Geldschuld und diesbezüglichem „Rückleistungsdruck“ bzw. verpfändeten Sicherheiten gedeckt. Verringert sich allerdings die Qualität der Sicherheiten bei der Kreditvergabe, nimmt nach Friedrich August von Hayek die Neutralität des Geldes und damit der Marktwert des Geldes ebenso ab."
Dieser Hinweis ist zwar hilfreich. Er liefert uns aber leider keinen Begriff für diejenige Teilmenge von Fiatgeld, die nicht Kreditgeld ist.
Und eben hier kommt uns Schilchers "Willkürgeld" zu Hilfe:"Willkürgeld beruht allein auf staatlicher Deklaration, kann ohne Produktionskosten hergestellt werden [in diesem Punkt unterscheidet es sich, auch nach Schilcher, nicht vom Kreditgeld] und wird zum Geld, indem es der Staat ohne Rücksicht auf ökonomische Erwägungen kraft seiner Autorität den Wirtschaftssubjekten aufdrängt."Das ist eine sehr gewundene Definition, die man deutlich vereinfachen kann:"Willkürgeld" ist Geld, das der Staat produziert und mit dem er unmittelbar "einkaufen geht". Diese Staatsfinanzierung durch Gelddrucken hat z. B. in der Weimarer Republik 1923 zur Hyperinflation geführt. Es gab sie aber schon zu Zeiten des Warengeldes: Der Staat hat dann einfach die Münzen verschlechtert, d. h. immer weniger Edelmetall beigefügt oder, anders betrachtet, weitaus mehr Münzen als normal geprägt. (Ein historisch besonders drastischer Fall war um 1620 in der Anfangszeit des 30jährigen Krieges die "Kipper- und Wipperzeit"; vgl. dazu auch das Buch "Das Prager Münzkonsortium 1622/23: Ein Kapitalgeschäft im Dreißigjährigen Krieg am Rand der Katastrophe" von Steffen Leins.)
Hier die Geldarten nach den verschiedenen möglichen Formen der Geldschöpfung noch einmal übersichtlich dargestellt:
  1. Warengeld (im Prinzip - wenn auch nicht immer in der Wirklichkeit - ganz oder weitgehend durch den Warenwert gedeckt) und
  2. Fiatgeld
Beim Fiatgeld wiederum lassen sich unterscheiden
  • Kreditgeld (Geldschöpfung erfolgt durch Kreditvergabe der Zentralbank und - hauptsächlich - der Geschäftsbanken. Die Deckung des Geldes ergibt sich durch die Rückzahlungspflicht des Schuldners) und
  • Willkürgeld (vom Staat gedruckt und unmittelbar ausgegeben: Print & spend, sozusagen. Dieses Geld ist völlig ungedeckt; hier setzt sich der Staat als Mitesser an den Wirtschaftstisch, ohne seinerseits eine Gegenleistung einzubringen. Es handelt sich also im Ergebnis um eine Besteuerung, eine Inflationssteuer.)

Meine Recherchen standen im Zusammenhang mit Meldungen, wonach ein Verein in der Schweiz ein Volksbegehren für die Einführung von Vollgeld durchzusetzen versucht (hier die Webseite der "Vollgeld-Initiative"):

An dem Verein und an der Schweizer Initiative wohl nicht beteiligt ist Prof. Joseph Huber, der jedoch als Ideengeber anzusehen ist.
Schauen wir uns im Detail an, was für ein monetäres Wunderwerk er ausgetüftelt hat.
"Geldregal bedeutet das hergebrachte Vorrecht des Staates, in seinem Hoheitsbereich die offizielle Währung zu bestimmen und die gesetzlichen Zahlungsmittel in dieser Währung zu schöpfen und in Umlauf zu bringen. Daraus erwächst dem Staat ein Geldschöpfungsgewinn. Dieser wird als Seigniorage bezeichnet"
lesen wir man im "Halleschen Graureiher" 2004-5. Bei dieser Publikationsreihe handelt es sich um nichts weniger als die "Forschungsberichte des Instituts für Soziologie. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg". Texter dieser Zeilen ist der oben erwähnte Joseph Huber (Wikipedia), (mittlerweile) emeritierter Soziologieprofessor der Universität Halle an der Saale. Und bis zu diesem Punkt ist seine Darstellung immerhin noch zutreffend.
Wörtlich genommen stimmt auch der folgende Teil seiner Darstellung noch:"Die Seigniorage [zum Begriff s. a. den Wikipedia-Eintrag] besteht in der Differenz zwischen den Produktions- und Bereitstellungskosten der Zahlungsmittel einerseits und ihrer Kaufkraft andererseits, die der Staat realisiert, indem er neu geschöpfte Zahlungsmittel durch öffentliche Ausgaben in Umlauf bringt."Nur werden bereits hier sehr viele Leser übersehen haben, dass der Text eine "wenn ... dann"-Bedingung enthält: Nur dann, wenn ein Staat "neu geschöpfte Zahlungsmittel durch öffentliche Ausgaben in Umlauf bringt", hat er einen Gewinn, welcher in der "Differenz zwischen den Produktions- und Bereitstellungskosten der Zahlungsmittel einerseits und ihrer Kaufkraft andererseits" besteht.Würde der Staat lediglich das Bankensystem verstaatlichen, ohne sonst etwas ändern, müsste die Geldschöpfung nach wie vor im Kreditwege erfolgen. Der Staat würde dann anstelle der Banken einen (im Verhältnis) bescheidenen Zinsgewinn (Kreditzinsen abzüglich Kosten, einschl. Kosten der Kreditausfälle) kassieren. Aber eben keine Seigniorage [den Gewinn des Staates bei der Münzprägung nannte man in alten Zeiten den "Schlagschatz", daher dieser Begriff in der Überschrift]. Seigniorage fällt lediglich dann an, wenn der Staat selbst hergestelltes Geld unmittelbar ausgibt.
"Vor der Währungsunion betrugen die Produktionskosten eines 1-Mark-Stücks 16 Pfennige. Die Seigniorage, hier als Münzgewinn , betrug damit 84 Pfennige oder 84% abzüglich der Verwaltungs- und sonstigen Transaktionskosten. Die Produktion einer deutschen Banknote kostete durchschnittlich 15 Pfennige. Auch die Herstellungskosten Für die jetzigen Euro-Banknoten betragen im Durchschnitt 7–8 Cent pro Geldschein. Dabeihandelt es sich zumeist um 10, 20 und 50 Euro-Scheine ..... . Bei Banknoten ist die Seigniorage also noch höher als bei Münzen, und bei unbaren Sichtguthaben am höchsten, da die Herstellungskosten (nicht die Transaktionskosten) in diesem Fall nahe null liegen – oder richtiger gesagt, sie wären es, würde dieses Geld durch Staatsausgaben in Umlauf gebracht und nicht, wie heute, durch Kredit der Zentralbank an die Banken bzw. der Banken an das Publikum." (Hervorhebung von mir)Hier verbirgt sich bereits ein Denkfehler anderer Art, wenngleich ein weit (wenn nicht gar universal) verbreiteter. Für die vorliegende Argumentation ist er allerdings nebensächlich und ich werde in einem separaten Blott darauf eingehen.
Deswegen hier nur kurz die Anmerkung, dass in die Herstellungskosten von Geld, welches im Kreditwege geschöpft wird, bei richtiger Betrachtung auch diejenigen Kosten einzurechnen sind, welche durch die Kreditvergabe entstehen: Also beispielsweise für die Kreditverhandlungen, Bonitätsprüfung und ganz besonders die durch Kreditausfälle anfallenden Verluste. (Allerdings kann es sein, dass Huber diese Kosten gedanklich unter den "Transaktionskosten" subsumiert.)
"Die heute überwiegende Form der Geldschöpfung besteht in der Bereitstellung von Sichtguthaben auf Girokonten durch die Banken. 'Sicht' kommt von 'auf Sicht' und bedeutet, dass es sich um eine Verbindlichkeit der Bank gegenüber dem Kunden handelt, die jederzeit, also 'täglich fällig' sein kann, sobald die Bank vom Kunden eine solche Forderung zu 'sehen' bekommt. Sichtguthaben stellen in der Eurozone heute 85% der Zahlungsmittel dar, wie die Geldmenge M1 sie repräsentiert (siehe Tab. 1 und 2). Damit ist das Geldregal dem Staat faktisch entglitten und auf die Banken übergegangen. Dies ist eine unmittelbare Folge der historischen Ausbreitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im 20. Jahrhundert und zuletzt seiner Beschleunigung durch die IuK-technischen Zahlungsverfahren. Die Absicht der hier dargelegten Reform der Geldschöpfung besteht darin, das Geldregal in zeitgemäßer Weise wieder herzustellen und die damit verbundene Seigniorage ungeschmälert dem öffentlichen Haushalt zugute kommen zu lassen." (Meine Hervorhebungen.)
In diesem Abschnitt wird Hubers Darstellung nun vollends schief:
  1. Die Geldschöpfung der Banken durch Kreditvergabe ist nicht davon abhängig, dass die Banken dafür SICHTeinlagen verwenden können. Das funktioniert im Prinzip auch dann, wenn sie dafür lediglich Spar- und Termineinlagen nutzen dürfen (s. u.) 
  2. Kreditgeld hat es, neben Münzgeld, schon seit unvordenklichen Zeiten gegeben (auch wenn es im Verhältnis zum Münzgeld früher weit weniger gewesen sein mag als heute). Die Staaten haben also zu keinem Zeitpunkt die gesamte Geldschöpfung kontrolliert.
  3. "Entglitten" ist dem Staat gar nichts. Vielmehr erfordert es das Prinzip der Gelddeckung, dass Geldformen, die keinen substantiellen Materialwert haben (also insbesondere Papiergeld und Buchgeld) ausschließlich im Kreditwege in Umlauf werden. Anders gesagt: Wenn ein (mehr oder weniger) substanzgedecktes Warengeld durch eine andere Geldform abgelöst wird, dann muss dafür gesorgt werden, dass auch diese Geldform realwirtschaftlich gedeckt ist. Schon Edelmetallmünzen waren früher zwar nicht voll durch den Materialwert (und die Kosten der Ausmünzung) gedeckt. Aber immerhin doch zu einem sehr großen Teil. Wenn dieser Zusammenhang zerstört wurde, d. h. wenn der Staat in rauen Mengen minderwertige Münzen prägte (was er besonders in Kriegszeiten tat, etwa in der Kipper und Wipper-Zeit um 1620) hatte das regelmäßig eine Teuerung (Inflation) zur Folge. Auf welche Weise die Geldschöpfung im Kreditwege dafür sorgt, dass das ausgegebene Geld (im Prinzip) "gedeckt" ist, hatten wir schon oben im Wikipedia-Stichwort "Fiatgeld" gelesen: "Kreditgeld ist der Kredittheorie nach per Saldo mit der Geldschuld und diesbezüglichem „Rückleistungsdruck“ bzw. verpfändeten Sicherheiten gedeckt." Sehr schön (und zudem mit einer präzisen Unterscheidung zwischen finanzwirtschaftlicher und realwirtschaftlicher Gelddeckung) formuliert auch Otto Veit in seinem Buch "Reale Theorie des Geldes" (1966, S. 29), auf welche Weise kreditgeschöpftes Geld gedeckt ist: "Solches Kreditgeld ist volkswirtschaftlich nicht 'ungedeckt', wie manchmal gesagt wird. Bankmäßig liegt die Deckung in dem Anspruch gegen den Schuldner; volkswirtschaftlich liegt sie in der antizipierten Güterleistung, die der Schuldner erbringen muss, um den Kredit einzulösen". Ausführlicher habe ich die Zusammenhänge (in der realwirtschaftlichen Dimension) in meinem Blott "Einen Kredit gibt es nicht. 100 Jahre "Kredittheorie des Geldes" (Credit Theory of Money) von Alfred Mitchell Innes" beschrieben. Entscheidend ist jedenfalls, dass derjenige, der zuerst Geld ausgibt (als Privatmann oder als Staat) eine Leistung in die Volkswirtschaft zurückspeist. Nur dann hat das Geld eine Deckung; anderenfalls geht der "Erstgeldempfänger" für lau einkaufen. Auf Kosten aller anderen Geldverwender. Sehr eindrucksvoll hat das (im Zusammenhang der Eurokrise) Gero Jenner in seinem Artikel "Die Lügen der Politik" beschrieben (Januar 2012; auch hier online): "Eine halbwegs funktionierende Geldwirtschaft, wie sie in Deutschland noch bis vor wenigen Jahren bestand, stattet Privatleute und den Staat theoretisch nur unter zwei Bedingungen mit Geld aus. Sie müssen dieses entweder durch eigene Leistung erwerben – der Privatmann in Form von Einkommen, der Staat, indem er für seine Leistungen Steuern erhebt – oder sie können sich Geld von anderen Leistungsträgern zeitweise gegen wertgleiche Sicherheiten entleihen. In einer funktionierenden Geldwirtschaft sind Staat und Bürger in dieser Hinsicht vollkommen gleichgestellt. Weder ist es einem Privatmann erlaubt, Falschgeld in Umlauf zu bringen und sich damit Reichtum aus dem Nichts zu verschaffen, noch darf der Staat die Notenpresse der Zentralbank für sich rotieren lassen. Denn dann würde auch er sich eine Art von Falschgeld verschaffen: Willkürgeld, das durch keine Wirtschaftsleistung gedeckt ist."
Huber sagt das zwar nicht direkt, aber er erweckt hier bei weniger kundigen Lesern den Eindruck, als würden sich gegenwärtig die Geschäftsbanken gigantische Seigniorage-Gewinne unter den Nagel reißen. Und als würde sein Vollgeld lediglich diese (ungerechtfertigten) Gewinne von den privaten Banken (wieder) zum Staat hin verlagern.
Er selber weiß das zwar besser (S. 10 unten/11 oben; dagegen S. 12 letzter Absatz vor dem "Exkurs" wieder unklar), aber in dieser falschen Weise wird das Vollgeldwunder in der Öffentlichkeit verstanden:
"Geld schaffen zu können, ist tatsächlich ein riesiges Privileg. Wer Geld prägt, kann die Seigniorage kassieren. Darunter versteht man die Differenz zwischen dem Warenwert des Geldes und seinem Tauschwert. Das schenkt ein. Eine Hunderternote beispielsweise hat einen Warenwert von etwa 15 Rappen. Wenn nur noch die Zentralbank Geld schaffen könnte, dann würde die öffentliche Hand gewaltig profitieren. Allein bei der Einführung des Vollgeldes würden der Schweiz etwa 600 Milliarden Franken zufliessen. Die Staatsschulden von aktuell 211 Milliarden könnten damit gleich mehrfach beglichen werden. Auch danach würde der Staat viel Geld einnehmen. Für jedes Wachstum des Bruttoinlandprodukts um 1 Prozent erhielte er 7 Milliarden Seigniorage"
heißt es in dem obenerwähnten BAZ-Artikel vom 28.11.2013.
Der Fehler liegt darin, dass der Autor die Seigniorage aus dem Recht zur Geldschöpfung hergeleitet. Tatsächlich ist sie aber das Ergebnis eines staatlichen Betruges, indem dieser sich einfach selber Geld druckt und (wie in den Anfangsjahren der Weimarer Republik) direkt mit diesem ungedecktem Geld "bezahlt". Wenn man weniger hart formulieren will, ist das halt kein Betrug, sondern eine (freilich hinterhältige) Form der Besteuerung der Bürger.
Insofern können die Schweizer froh sein, dass die Vollgeld-Volksbegehren voraussichtlich wenig Chancen hat: "Diese Volksbegehren sind sehr schwer vermittelbar" berichtete die Basler Zeitung am 02.06.2014. Von den 31 S. dieser Darstellung (natürlich hat er noch andere Papiere und Bücher darüber geschrieben) verwendet Huber den allergrößten Teil auf eine Darstellungen der vermeintlichen oder tatsächlichen Nachteile des derzeitigen Bankensystems und der wundersamen Vorteile seines Vollgeldes.Logischer Weise bleibt dann nur einen relativ kurzer Teil für das, was doch eigentlich im Zentrum seiner Untersuchung stehen sollte. Die Frage nämlich, wie denn sein Vollgeldsystem überhaupt genau funktionieren soll ("Die Vollgeldreform im Einzelnen", S. 14 Mitte bis S. 21 oben; meine Hervorhebungen):"Die Reform der Geldschöpfung durch Vollgeld besteht aus zwei Komponenten, die als zwei Seiten einer Medaille angesehen werden können: zum einen die vollumfängliche Wiederherstellung des staatlichen Geldregals und der daraus fließenden Seigniorage, zum anderen die Beendigung der Sichtguthabenschaffung der Banken durch Umwandlung der Girokonten in Geldkonten. Das eine setzt das andere voraus. Auf Geldkonten werden die unbaren Guthaben keine täglich fälligen Zahlungsversprechungen mehr sein, sondern positives unbares Geld, vollwertige gesetzliche Zahlungsmittel, eben Vollgeld."Nun kann es dem Bankkunden herzlich gleichgültig sein, ob seine Einlagen Zahlungsversprechen der Bank sind oder sogenanntes "Vollgeld": Hauptsache, diese Gelder sind bei einer Insolvenz der Bank geschützt.
Theoretisch sind sie das momentan zwar nur bis zur Höhe bestimmter Einlagensicherungsbeträge. Praktisch aber ist in Deutschland in der Finanzkrise noch keine Bank in die Insolvenz gegangen; im Zweifel hat der Staat für die Einlagen gebürgt. Nach den Vorstellungen von Huber sollen die Kundeneinlagen auf den Sichtkonten nicht mehr Forderungen gegen die Bank sein, sondern gegen die Zentralbank. Die kann niemals pleite gehen, also problemlos für das Geld garantieren. D. h. für den Nennwert des Geldes - nicht aber für die Kaufkraft.Huber geht, wie alle Geldsystemzauberer, selbstverständlich davon aus, dass sein Geldsystem inflationsfrei wäre: "Darüber hinaus kann man davon ausgehen, dass in einem Vollgeldregime die benötigte inflationsfreie Geldmenge etwas umfangreicher als heute wäre." (S. 16)In der Realität würde aber freilich die Kaufkraft bereits dadurch untergraben, dass die Zentralbank dem Staat das frisch gedruckte Geld einfach schenken soll (auch wenn es nach Hubers Vorstellung bilanziell als Kredit erfasst würde):"Die Ausgabeabteilung [der Notenbank] würde das Geld auf das Konto des Finanzministers überweisen, zinsfrei, und faktisch auch tilgungsfrei, zum allgemeinen Nutzen der öffentlichen Hand, durch deren Ausgaben es in Umlauf gebracht würde."Diese Geldschöpfung soll zwar nicht die gesamten Staatsausgaben finanzieren, und die Umstellung soll auch über einen gewissen Zeitraum gestreckt werden. Der Schweizer Vollgeld-Verein beschreibt seine einschlägigen Vorstellungen wie folgt:"Es ist nur sinnvoll, die langfristig benötigte Geldmenge schuldfrei in Umlauf zu bringen. Angesichts der vor der Finanzkrise 2008 benötigten Geldmenge ist eine schuldfreie Auszahlung innerhalb von 15 Jahren von etwa 300 Milliarden wahrscheinlich – eine erfreuliche Folgewirkung der Vollgeldreform."Dem Schweizer Staat würden damit jedenfalls in dieser Phase jährlich mindestens 20 Mrd. sfrs zusätzlich zufließen. (Wozu aber noch die "Seigniorage" der laufenden Geldmengensteigerung käme.) Setzt man den Schweizer Staatshaushalt ganz grob mit 200 Mrd. sfrs an, wären das immerhin ca. 10% Mehreinnahmen - und entsprechend natürlich Mehrausgaben (mit frisch gedrucktem ungedecktem Geld), denn die Politik würde diesen Geldsegen sicherlich nicht irgendwo bunkern.
Wobei ohnehin unklar ist, wie die Vollgeld-Freaks sich das In-Verkehr-Bringen des Vollgeldes vorstellen.
Denn dieses Vollgeld soll ja die bisherigen Nicht-Vollgeld-Geldbestände DER BÜRGER ablösen, also den Bürger im Tausch für ihre bisherigen Guthaben zufließen.
Wofür bei dieser Sachlage der Staat benötigt wird, um das Geld in Umlauf zu bringen, ist mir schleierhaft.
Die inflationäre Wirkung von Hubers famoser Seigniorage-Alchemie (wenn denn das Geld überhaupt über den Staat in Umlauf gebracht würde bzw. überhaupt werden könnte - s. o.) ist aber nur EIN Aspekt, der daran zweifeln lässt, dass Hubers Vollgeld-Vorstellungen auch nur halbwegs durchdacht sind.
Zunächst einmal müssten die Bürger, sobald ihre Girokonten bei den Banken nur noch Forderungen gegen die Zentralbank (und damit für die Geschäftsbanken völlig nutzlos) sind (S. 19 u. a.), den Banken Verwaltungsgebühren bezahlen. Denn aus welchen Einnahmen sollten die Banken die Kosten dafür tragen? Freilich haben die Banken durchaus noch Einnahmen - und dürfen auch weiterhin Kredite vergeben. Aber mit welchem Recht oder nach welchen ökonomischen Grundsätzen könnte man von den Banken erwarten, dass sie die Verwaltung der für sie dann nutzlosen Sichteinlagen aus den davon völlig unabhängigen Erträgen ihrer Kreditvergabe subventionieren?  Darüber, wie die Kreditvergabe bzw. Kreditgeldschöpfung bisher funktioniert, erzählt Huber uns eine Menge. Ausgesprochen wortkarg wird er dagegen bei der Frage, wie die Kreditvergabe denn in seinem System funktionieren soll, und welche Folgen sie innerhalb dieses Geldsystems hätte. Immerhin liest man auf S. 20:"Wenn eine Bank unter Vollgeldbedingungen ein Darlehen vergibt, so müssen die betreffenden Geldmittel auf dem Zentralbankkonto der Bank positiv vorhanden sein, in der Regel dadurch, dass sie diese zuvor aufgenommen hat. Sofern dabei die Bank Geld von ihren eigenen Kunden leiht, kann dies nicht mehr dadurch geschehen, dass eine täglich fällige Verbindlichkeit in eine längerfristige Verbindlichkeit umgebucht wird. Stattdessen wird ein realer Geldtransfer stattfinden: vom Geldkonto des Kunden auf das Zentralbankkonto der Bank. Wenn umgekehrt eine Bank einem Kunden ein Darlehen auszahlt, so erfolgt dies nicht durch Girokontogutschrift, sondern: durch einen Vollgeldtransfer vom Zentralbankkonto der Bank auf das Geldkonto des Kunden."
Also konkret:
  1. Kunde S1 (1. Sparer) überweist 100.000,- von seinem Geldkonto auf sein Sparkonto. Damit ermöglicht er seiner Bank B1 eine entsprechende Kreditvergabe.
  2. Bank B1 gibt Kunde K1 (1. Kreditnehmer) 100.000,- Kredit.
  3. K1 kauft sich davon ein schönes Auto und das Geld landet auf dem Geldkonto V1 (1. Verkäufer) bei der Bank B2.
  4. V1 transferiert das Geld wiederum auf sein Sparkonto und wird damit in unserer Notation zu S2 (2. Sparer). Jetzt kann auch seine Bank (also B2) das Geld wieder als Kredit vergeben.
  5. B2 gibt 100.000,- Kredit an K2; der kauft bei V2, der transferiert das Geld wiederum auf sein Sparkonto und wird damit zu S3 (3. Sparer).
Wir haben damit auch im Vollgeldsystem eine wundersame Geldvermehrung: -3- Sparer besitzen je 100.000,- Sparguthaben (in der Summe also 300.000,-), wo anfänglich nur 100.000,- gespart wurden.
Ob das Geld auf Sparkonten oder auf Sichtkonten liegt, ist relativ gleichgültig. Dass Sparkonten nur mit einer Frist gekündigt werden können (Huber: "Die Regulierungsbehörde oder die Zentralbank könnte zum Beispiel, auf gesetzlicher Grundlage, ein strikteres Regime bei der Auflösung von kurzfristigen Geldeinlagen verordnen, vor allem, keine vorzeitige Auflösung von Geldeinlagen auf Termin- und Sparkonten u. ä. zulassen. Wird zum Beispiel die Mindestanlagefrist von vier auf sechs Wochen erhöht ....") ist weitgehend belanglos. Auf jeden Fall sind die Sparlaufzeiten nicht fristenkongruent mit Kreditlaufzeiten von (beispielsweise) 
10 Jahren und mehr.
Und was wird die Zentralbank machen, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass die Bankkunden zu viel Geld auf ihren Geldkonten liegen haben und zu wenig auf den Sparkonten, um eine (nach Meinung der Zentralbank) ausreichende Kreditversorgung der Wirtschaft zu gewährleisten?
Richtig: Sie wird den Banken die Differenz leihen.

Also alles wie gehabt.
Hubers Geldzauber ist demnach in vielfacher Hinsicht ein fauler Zauber. Daher ist es kein Wunder, dass er nicht enthüllen (und anscheinend nicht einmal darüber nachdenken) mag, wie auch in seinem Supersystem eine wundersame Kreditgeldvermehrung stattfinden würde.
Dass es  (zumal nach den Erfahrungen, die wir mit der Fed usw. bislang gemacht haben!) eine hoffnungslos naive Annahme der Vollgeld-Fetischisten ist, irgend eine hochwohlmögende Behörde könne auch nur halbwegs exakt die "richtige" Geldmenge für die Wirtschaft festlegen sei zum Abschluss nur noch kurz behandelt.
Sicherlich sind im derzeitigen System die Möglichkeiten der Zentralbanken zur Krediteinschränkung beschränkt. Aber der Staat insgesamt hat, beispielsweise durch Festlegung von Beleihungsgrenzen von Wohnimmobilien usw., durchaus diese Möglichkeit. Nur war weder in den USA noch in Spanien ein Ende der Party gewollt. (Nicht einmal seitens der Zentralbanken, deren Ideologie es ja gerade ist, dass Blasen sich nicht ex ante erkennen, sondern lediglich ex post reparieren lassen!)So dass das Ende dann ungewollt kam.
Ohnehin gibt es, wie oben schon angedeutet, auch in Hubers sogenanntem Vollgeldsystem "die" Geldmenge gar nicht. Denn in den ökonomischen Wirkungen käme es bei ihm ja wesentlich auf die Verteilung zwischen Sichtkonten und Sparkonten an.
Wenn die Kunden plötzliche Verschiebungen zwischen den beiden Kontenarten vornehmen, kann eine Zentralbank das schon deshalb kaum angemessen ausgleichen, weil sich das "richtige" Maß gar nicht bestimmen lässt.
Normaler Weise leistet der Markt als Selbstregelmechanismus diese Bestimmung (wenn auch nicht immer optimal). Wenn man den Markt insoweit ausschaltet wird man bald feststellen, dass man auch an anderer Stelle administrativ "nachjustieren" muss.
Und so rutscht ein Staat dann langsam in den Sumpf einer Zentralverwaltungswirtschaft.
Dass auch ein Vollgeldsystem genauso wenig wie mutmaßlich unser derzeitiges System gegen Probleme mit einer Kapitalüberakkumulation bzw. Unterkonsum immun wäre, will ich hier nur der Vollständigkeit halber noch erwähnen.
Nähere Ausführungen dazu spare ich mir, um die Erörterung nicht vollends ausufern zu lassen.

ceterum censeoBlockis* bluten brave Bürger!Deshalb Deutschland in Europa:Weder Zuchtmeister, noch Zahlmeister!* Die eurofetischistischen "Blockparteien" CDUCSUFDPGRÜNESPD Textstand vom 09.06.2014

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