Ein Päckchen – unhandlich geschnürt

Von Elwiraszyca @Das_denke_ich

Es ist sicher nichts Neues, dass das Bildungs- und Teilhabepaket nicht den erwarteten Gebrauch oder den gewünschten Nutzen hat. Um die 53% wird der Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe von Berechtigten in Düsseldorf eingereicht. Im Landesdurchschnitt sind es 63%, was nicht gerade nach einer Erfolgsgeschichte schreit. Vielleicht ist die Bezeichnung des Ganzen schon Programm oder spiegelt den Sinn für Selbstironie wider. Früher, vor dem Hartz IV, gab es auch Unterstützung für Klassenfahrten, auch wenn es einen so super Antrag noch nicht gab. Und es hat trotzdem funktioniert. Da ich gänzlich talentförderungsunwürdig war, kann ich keine Angaben dazu machen, wie es mit den Sportvereinen und dem Gitarrenunterricht so war. Aber das mit den Klassenfahrten, es funzte. Wozu ist der Antrag sonst noch gut? Wer weiß das schon? Wenn dieser Antrag und die um ihn entstandene Diskussion sich nicht solch einer medialen Präsenz erfreuen dürfte, wüsste man wahrscheinlich gar nicht, dass es ihn gibt. Auch dass man ihn nicht automatisch erhält mit seinen anderen Unterlagen, wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, ist für mich nicht nachvollziehbar. Aber es geht noch sinnloser.


So ist es zum Beispiel wenn man ein Kind hat, welches in der Schule tagsüber essen muss, dann muss man den Antrag jedes halbe Jahr aufs Neue stellen, unabhängig von dem gesamten Antrag. Und so schlägt man sich zur Zeit mit Mahnungen der Leistungserbringer rum, da die Anträge die schlechte Angewohnheit haben verloren zu gehen, sich ne Weile nicht bearbeiten zu lassen, so dass man im Nachhinein gar nicht mehr weiß, ob man ihn gestellt hat, vor 4 Monaten. Könnte man nicht so eine Frage nach Schulessen im Antrag auf Weiterbewilligung unterbringen? Zwischen den gefühlten 5 Fragen nach Kindergeld? Wenn man schon angeben muss, ob man noch da wohnt, wo man vorher gewohnt hat, ist es auch keine Schwierigkeit anzugeben, dass das Kind noch immer Schulessen in der Schule bekommt.

Ist dieser zusätzliche, eigenständige Antrag eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme? Und wenn, dann für wen? Könnte es an der Stelle nicht genauso über eine Bescheinigung laufen, wie die tolle Bescheinigung, die man der GEZ vorlegen muss, um von den Rundfunkgebühren befreit werden zu können als Hartz-IV-Empfänger? Hier tut sich dieselbe Problematik auf, wie mit dem Düssel-Pass. Entweder ist man berechtigt oder man ist es nicht. Weil wohl kaum ein Hartz-IV-Empfänger nicht berechtigt sein wird, sehe ich kein Problem es im System zu automatisieren. Alle anderen, die nicht Hartz-IV-Empfänger sich schimpfen dürfen, könnten den Antrag ja immer noch separat stellen. Papier ist ja geduldig. Die Bäume sagen ja nichts dazu und mit jedem Antrag, der nicht gestellt wird, wird im Endeffekt Geld gespart. Aber lohnen die eingesparten Gelder den zusätzlichen Aufwand und die öffentliche Schmach?