Ein Muss im Auto, der Verbandkasten!

Von Peter

Der Verbandkasten gehört zu dem vorgeschriebenen Standardzubehör eines Autos. Das steht im § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dort wird allerdings der Terminus “Erste-Hilfe-Material” benutzt. Die Verordnung macht ferner einige Ausnahmen, so unterliegen beispielsweise Krafträder (Motorräder) im Gegensatz zu anderen EU-Staaten grundsätzlich nicht der Mitführpflicht. Welche Art an Verbandskästen man mitführt ist jedoch nicht vorgeschrieben. Es sind auch spezielle Kissen als Aufbewahrungsbehälter erlaubt.

Der Inhalt ist jedoch durch die DIN-Norm 13164 (Erste-Hilfe-Material-Verbandskasten B) geregelt, die aber nichts über das Verfallsdatum besagt, was lediglich aus dem Medizinproduktegesetz resultiert. Deshalb gelten Bußgelder für Verbandskasten als strittig. Anders ist es, wenn der Verbandskasten eindeutig unbenutzbar ist. Hat der Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle keinen Verbandskasten mit im Auto, muss er mit einem Verwarnungsgeld in der Höhe von 5 bis 25 Euro rechnen. Ob der TÜV einem wegen des Verbandskastens die HU-Plakette verweigert, hängt ganz vom jeweiligen Prüfer ab.

Den Verbandskasten bekommt man im Autozubehör-Handel für kleines Geld und daher ist es auch nicht sinnvoll einzelne Positionen im Kasten nachzurüsten



Folgende Dinge sind für den Verbandskasten DIN 13164 vorgeschrieben:

1x Heftpflaster DIN 13019 - A 5 m x 2,5 cm
8x Wundschnellverband DIN 13019 - E 10 cm x 6
3x Verbandpäckchen  DIN 13151 -M
1x Verbandpäckchen DIN 13151 - G
2x Verbandtuch DIN 13152 - BR
1x Verbandtuch DIN 13152 - A
6x Kompresse - 100 mm x 100 mm
2x Fixierbinde DIN 61634 - FB 6 oder Mullbinde DIN 61631 - MB - 6 CV/CO
3x Fixierbinde DIN 61634 - FB 8 oder Mullbinde DIN 61631 - MB - 8 CV/CO
2x Dreiecktuch DIN 13168 - D
1x Schere DIN 58279 - B 190
4x Einmalhandschuh nach DIN EN 455
1x Erste Hilfe-Broschüre - Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen
1x Inhaltsverzeichnis