(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Und ein Verdacht, der sich auf die öffentliche Wahrnehmung einer ganzen Gruppe ausdehnt, könnte gut und gern ein Verstoß gegen diesen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen.
So weit, so gut.
Doch wir leben im Deutschland des Jahres 2013. Und da sind einige halt Gleicher als Andere. Wir leben in einem Land, in dem die Armen unter dem Generalverdacht stehen, den Staat zu bescheißen. Denn die Art, wie sich Hartz-IV-Empfänger gegenüber den Jobcentern offenbaren müssen; die Art, wie über die Armen in den Medien berichtet wird und die Art und Weise, mit welcher Härte gegen tatsächliche oder vermeintliche Verstöße gegen die Hartz-IV-Regelungen vorgegangen wird, zeigen deutlich, dass die Menschen, die von der wohlhabenden Gesellschaft an die Außenränder gedrückt wurden, nicht nur ihre gesellschaftliche Teilhabe, sondern auch ihre Grundrechte verloren haben.
Und die Anderen Gleichen? Die lassen via Handelsblatt mitteilen:
Ein Generalverdacht auch gegen die Vermögenden verbietet sich deshalb. Mehr als die Hälfte des Steueraufkommens wird von 10 Prozent gut verdienender Steuerzahler geleistet…
Das sagte der FPD-Mann Brüderle.
Man beachte dabei besonders das abgrenzende “auch” im ersten Satz. Denn ein Generalverdacht “auch” gegen die Reichen des Landes… wo kämen wir denn da hin? Nur gegen die Macht- und Stimmlosen ist dieser – so verstehe ich Brüderle – zulässig.
Alles andere wäre Revolution. Zum Beispiel auch die Frage danach, weshalb es möglich ist, dass 10 Prozent der Steuerzahler ein so hohes Einkommen haben, dass sie 50 Prozent der Steuerlast tragen. (Wobei ich diese Zahlen anzweifel.)