Ein Generalverdacht verbietet sich

geld_eurosJa, als Bürger eines demo­kra­ti­schen Staates sollte man davon aus­ge­hen, dass eine Über­schrift wie die diese eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Denn ein Verdacht, der eine ganze – wie auch immer gear­tete – Gruppe gene­rell erfasst, steht im Widerspruch zu Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes, in dem es heißt:

(3) Niemand darf wegen sei­nes Geschlechtes, sei­ner Abstammung, sei­ner Rasse, sei­ner Sprache, sei­ner Heimat und Herkunft, sei­nes Glaubens, sei­ner reli­giö­sen oder poli­ti­schen Anschauungen benach­tei­ligt oder bevor­zugt wer­den. Niemand darf wegen sei­ner Behinderung benach­tei­ligt wer­den.

Und ein Verdacht, der sich auf die öffent­li­che Wahrnehmung einer gan­zen Gruppe aus­dehnt, könnte gut und gern ein Verstoß gegen die­sen Gleichbehandlungsgrundsatz dar­stel­len.

So weit, so gut.

Doch wir leben im Deutschland des Jahres 2013. Und da sind einige halt Gleicher als Andere. Wir leben in einem Land, in dem die Armen unter dem Generalverdacht ste­hen, den Staat zu beschei­ßen. Denn die Art, wie sich Hartz-IV-Empfänger gegen­über den Jobcentern offen­ba­ren müs­sen; die Art, wie über die Armen in den Medien berich­tet wird und die Art und Weise, mit wel­cher Härte gegen tat­säch­li­che oder ver­meint­li­che Verstöße gegen die Hartz-IV-Regelungen vor­ge­gan­gen wird, zei­gen deut­lich, dass die Menschen, die von der wohl­ha­ben­den Gesellschaft an die Außenränder gedrückt wur­den, nicht nur ihre gesell­schaft­li­che Teilhabe, son­dern auch ihre Grundrechte ver­lo­ren haben.

Und die Anderen Gleichen? Die las­sen via Handelsblatt mit­tei­len:

Ein Generalverdacht auch gegen die Vermögenden ver­bie­tet sich des­halb. Mehr als die Hälfte des Steueraufkommens wird von 10 Prozent gut ver­die­nen­der Steuerzahler geleis­tet…

Das sagte der FPD-Mann Brüderle.

Man beachte dabei beson­ders das abgren­zende “auch” im ers­ten Satz. Denn ein Generalverdacht “auch” gegen die Reichen des Landes… wo kämen wir denn da hin? Nur gegen die Macht- und Stimmlosen ist die­ser – so ver­stehe ich Brüderle – zuläs­sig.

Alles andere wäre Revolution. Zum Beispiel auch die Frage danach, wes­halb es mög­lich ist, dass 10 Prozent der Steuerzahler ein so hohes Einkommen haben, dass sie 50 Prozent der Steuerlast tra­gen. (Wobei ich diese Zahlen anzwei­fel.)


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