Ein Erbschaftsstreit ist ein Fluchtgrund!

Ein Erbschaftsstreit ist ein Fluchtgrund!

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Ein hünenhafter, sehr muskulöser „Flüchtling“ von der Elfenbeinküste hat seine durch Frau Merkel immer wieder prognostizierte Friedfertigkeit durch 35 schwere Straftaten unter Beweis gestellt, was für den am Amtsgericht Unna tätigen Richter Hüchtmann nach seinen Einlassungen allerdings kein Grund sei, ihn als integrationsunwilligen und extrem gewaltbereiten Ausländer anzusehen.

Der Gewaltverbrecher gab vor Gericht als Fluchtgrund einen Erbschaftsstreit an, bei dem angeblich ein Cousin erschossen wurde, was ihn derart in Furcht und Schrecken versetzt hatte, dass er nach Deutschland geflüchtet sei, für ihn blieb vom Erbe seines Vaters nur so viel Geld übrig, dass er sich eine Überfahrt mit einem Schlepperboot (kostet zwischen 3.000,00 und 8.000,00 Dollar) nach Italien leisten konnte. Zum Beweis dafür, dass er sich bei dem Erbschaftsstreit in Lebensgefahr befunden hatte, zeigte er eine kleine Kratzwunde am Bein vor, bei der es sich laut Gutachten keinesfalls um eine Schussverletzung handeln konnte.

Der „ängstliche“ Angeklagte hatte mehrfach die Einrichtung des Asylantenheimes zertrümmert, in dem er untergebracht war, schwere Öfen und Mobiliar aus dem Fenster geworfen, Mitarbeiter des Heimes, andere Heiminsassen und sogar Polizisten krankenhausreif geprügelt und zwei Fahrzeuge mit schweren Felsbrocken in Schrotthaufen verwandelt, dafür wurde er sogar von Richter Hüchtmann sachbezogen belobigt, er bestätigte dem riesigen Muskelmonster, dass eine Schrottpresse die Fahrzeuge auch nicht besser zerstört hätte. Die Tatsache, dass der Angeklagte bei der Zerstörung eines BMW vier Mitarbeiter des Autohändlers damit gedroht hatte, ihnen mit einem schweren Stahlpfosten die Schädel einzuschlagen, wurde als gegenstandslos angesehen.

Obwohl der Angeklagte bei den polizeilichen Vernehmungen hinsichtlich seines Alters und seines Herkunftslandes mehrfach das Blaue vom Himmel herunter gelogen hatte, (mal stammte er aus Ghana, dann wieder aus anderen afrikanischen Staaten) hatte der Richter Mitleid mit ihm, er verurteilte den bulligen Gewaltverbrecher lediglich zu 16 Monaten Gefängnis und setzte die Strafe zur Bewährung aus. In der Urteilsbegründung erklärte Richter Hüchtmann: „Im menschlichen Bereich sehen wir uns hier mit Dingen konfrontiert, die sich einer juristischen Bewertung fast vollständig entziehen“. Ich sehe dies allerdings etwas anders, für alle Straftaten, die vom Angeklagten begangenen wurden sind im deutschen StGB juristisch bereits bewertete Freiheitsstrafen vorgesehen, Herr Hüchtmann hätte nur noch die dort fixierten Strafen zusammen rechnen müssen, was allerdings nicht im Sinne der deutschen Alleinherrscherin A. Merkel gewesen wäre.


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