Ein Arzneimittel-Verfallsdatum ist keine Empfehlung…

…sondern aufgrund von Stabilitätstests ermitteltes Datum, bis zu dem das Medikament verwendet werden darf.

Ein Arzneimittel-Verfallsdatum ist keine Empfehlung…

Quelle: Flickr

 

Nachdem letzte Woche auf SAT.1  ein Bericht kam, in dem ein “Experte” (ja, ich weiß, er hat studiert und ist Apotheker und Professor und Doktor – dennoch setze ich ihn mal in Anführungszeichen) verlauten lässt, dass Verfallsdaten als Empfehlung zu betrachten seien. Man könne sie auch nach diesem Datum noch einsetzen, wenn sie nicht äußerlich sichtbare Qualitätseinbußen aufwiesen – Eintrübungen von Flüssigkeiten oder bröckelige Tabletten.

Eigentlich sollte einem Experten klar sein, dass das so nicht stimmt und keine allgemein gültige Aussage ist! Dass das Verfallsdatum verbindlich ist, sieht man schon mal daran, dass ab diesem Datum das Medikament nach dem Arzneimittelgesetz nicht mehr verkehrsfähig ist. Denn man kann über seine Wirksamkeit nach diesem Zeitpunkt nichts Definitives mehr sagen – diese kann merklich herabgesetzt sein. Außerdem können gefährliche Abbauprodukte entstehen – und diese sieht man dem Medikament von außen nicht an!

Vergleichsweise harmlos ist das noch bei Aspirin. Der Wirkstoff zersetzt sich mit der Zeit, und es entsteht Essigsäure. Bei Tabletten, die schon länger abgelaufen sind, riecht man das auch deutlich.

Bei Tetrazyklinen, einer Gruppe von Antibiotika, ist das schon weit weniger harmlos: Abgelaufenes Doxycyclin enthält Abbauprodukte, die zu schweren Nierenschäden führen können (Fanconi-Syndrom). Dadurch kann es zu einer Übersäuerung des Blutes kommen – und je nach Schwere der Azidose zu Atemnot, Herzrhytmusstörung oder schwerer Bewusstlosigkeit führen. Im Extremfall können die Nieren sogar komplett versagen, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird. Auch abgelaufenes Gentamicin kann diese Schäden hervorrufen.

Mikrobiologische Verunreinigungen (durch Bakterien, Viren, Pilze oder andere Mikroorganismen) von Lösungen wie z.B.  Augentropfen erkennt man ebenfalls nicht. Der Hersteller hat durch aufwendige Versuche aber sichergestellt, dass eine ungeöffnete Augentropfenflasche von diesen Verunreinigungen bis zum Verfallsdatum mit Sicherheit frei bleibt. Danach gibt es keine Garantie mehr dafür.

Das sind nur einige Beispiele – und eigentlich ist es unfassbar, dass ein “Experte” Empfehlungen aussprechen darf, die die Gesundheit der Zuschauer potentiell gefährden können…

Und nicht umsonst heisst es bei allen Arzneimitteln “Verwendbar bis:…” und nicht “Mindestens haltbar bis …”, wie es bei allen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln der Fall ist.


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