Ein Argument gegen ein Argument gegen die Quote

Dieser Beitrag ist auch auf http://blogs.philosophie.ch/politische-philosophie/ erschienen.

Von Dr. Christine Bratu, Ludwig-Maximilians-Universität München

Im Mai 2015 reichte eine Lobbyorganisation beim US-amerikanischen Bildungsministerium Klage ein gegen die Harvard University. Deren Auswahlverfahren sei zwar darauf bedacht, traditionell unterrepräsentierte soziale Gruppen fair zu berücksichtigen, doch gerade dies führe dazu, dass die Mitglieder anderer sozialer Gruppen keine faire Chance mehr hätten auf einen Studienplatz. Diese Klage ist bemerkenswert, da die Lobbyorganisation, die sie vorbrachte, die Interessen männlicher US-Amerikaner asiatischer Abstammung vertritt und also für eine Gruppe spricht, die in vielen anderen sozialen Kontexten – etwa der Politik – selbst unterrepräsentiert ist. Macht nicht gerade dieses Beispiel deutlich, dass Quotenregelungen einfach nicht geeignet sind, das zu erreichen, woran ihnen gelegen ist? Statt Chancengleichheit für alle soziale Gruppen durchzusetzen, führen Quoten scheinbar nur dazu, dass andere soziale Gruppen schlechter gestellt werden als diejenigen, die vor der Einführung der Quote das Nachsehen hatten.

Gegen diese anfänglich vielleicht sogar plausible Auffassung möchte ich im Folgenden argumentieren. Dafür werde ich einen kritischen Blick auf das Argument werfen, mit der die soeben dargestellte Position oft verteidigt wird:

Diejenige Bewerber*in um eine akademische Position sollte diese bekommen, die in wissenschaftlicher Hinsicht am besten qualifiziert ist. Bei der Vergabe akademischer Positionen etwas anderes als die wissenschaftliche Qualifikation der Bewerber*innen zu berücksichtigen, ist ungerecht.
Quoten führen dazu, dass bei der Vergabe akademischer Positionen nicht nur die wissenschaftliche Qualifikation der Bewerber*innen, sondern auch deren Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Gruppen berücksichtigt wird.

(K) Also sind Quoten ungerecht.

Bevor ich mich kritisch mit diesem Argument auseinandersetze, muss ich zwei darin verwendete Begriffe näher beleuchten. Unter wissenschaftlicher Qualifikation soll die Fähigkeit einer Bewerber*in verstanden werden, interessante wissenschaftliche Resultate zu produzieren. Ob eine Bewerber*in diese Fähigkeit hat, versucht man oft zu bestimmen, indem man ihre bisherigen wissenschaftlichen Leistungen – etwa die Bücher und Artikel, die sie geschrieben, und die Vorträge, die sie gehalten hat – bewertet. Unter einer Quote wird dagegen eine Regelung verstanden, die festschreibt, dass ein bestimmter Prozentsatz der frei werdenden akademischen Positionen an Beweber*innen aus in der Wissenschaft unterrepräsentierten Gruppen gehen muss, sofern diese Bewerber*innen nur unwesentlich schlechter qualifiziert sind als die am besten qualifizierte Kandidat*in.

Legt man dieses Verständnis von Quote und Qualifikation zugrunde, wird klar, dass die Konklusion (K) des Argumentes gegen Quoten tatsächlich folgt. Will man wie ich dieses Argument kritisieren, muss man daher seine einzelnen Prämissen auf Stichhaltigkeit prüfen, insbesondere Prämisse (1), in der das ganze normative Potential des Arguments steckt. Was also sollten wir von (1) halten? Auf den ersten Blick könnten wir aus zwei Gründen geneigt sein, (1) zu akzeptieren: Zum einen könnten wir der Ansicht sein, dass Wissenschaft – insbesondere institutionell betriebene Wissenschaft, wie sie an Universitäten gepflegt wird – eine auf einen Zweck ausgerichtete Praxis ist. Der Zweck von institutionell betriebener Wissenschaft ist dabei primär, Wissen zu produzieren. Doch wenn dies der primäre Zweck von Wissenschaft ist, warum sollten wir dann Kandidat*innen einstellen, die schlechter für diesen Zweck qualifiziert sind als andere? Zum anderen könnten wir an (1) festhalten wollen, weil wir (1) für ein angemessenes Prinzip halten, um Chancengleichheit unter den Bewerber*innen zu gewährleisten. Denn (1) scheint sicherzustellen, dass eine Bewerber*in nur aufgrund ihrer eigenen Leistungen angestellt wird und nicht aufgrund von Faktoren, auf die sie selbst keinen Einfluss hat, wie etwa ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.

Bei näherer Betrachtung kann aber keiner dieser beiden Gründe überzeugen. So offenbart unsere eigene wissenschaftliche Praxis, dass wir dazu bereit sind, der Wissensproduktion aus ethischen Gründen Grenzen zu setzen: Wir lassen etwa Tierversuche nur begrenzt zu, weil wir es für richtig halten, unnötiges Leid zu vermeiden. Auch psychologisch aufreibende Experimente, wie das Milgram-Experiment, werden zum Schutz der Proband*innen nicht mehr wiederholt. Menschliches biologisches Material, wie etwa Stammzellen, darf in der Forschung ohnehin so gut wie gar nicht verwendet werden – und all das, obwohl Forschung an Stammzellen oder das ungehinderte Durchführen von Versuchen an Mensch und Tier sicherlich interessante wissenschaftliche Ergebnisse produzieren würde. Der Hinweis darauf, dass es an Universitäten Wissen zu produzieren gilt, sticht also ethische Gründe nicht immer aus. Ließe sich eine gewichtige ethische Erwägung für die Einführung einer Quote in der Wissenschaft finden, könnte diese daher durchaus schwerer wiegen als die Tatsache, dass dafür die Wissensproduktion unter Umständen kurzzeitig in den Hintergrund rückt. Eine gewichtige ethische Erwägung, die sich in diesem Kontext aufdrängt, ist Chancengleichheit. Denn intuitiv sind wir davon überzeugt, dass alle Bewerber*innen in einem substantiellen Sinne die gleiche Chance darauf haben sollten, bei der Vergabe akademischer Positionen berücksichtigt zu werden. Insbesondere sollte keine Person vom Wettbewerb ausgeschlossen werden aufgrund von Faktoren, die sie selbst nicht beeinflussen kann, wie etwa ihre Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe.

Dies bringt uns zum zweiten Grund für (1). Denn auf den ersten Blick scheint die Sorge um Chancengleichheit eher gegen als für die Quote zu sprechen. Wie oben dargestellt, könnte man nämlich behaupten, dass die Quote Chancengleichheit verzerren und nicht ermöglichen. Eine Quote führt ja gerade dazu, dass eine bestimmte soziale Gruppe – diejenige, die bisher in der Wissenschaft wohl etabliert war – plötzlich schlechtere Chancen hat im Wettbewerb um akademische Positionen hat als davor und dies aufgrund eines Faktors, den die Mitglieder dieser Gruppe keinesfalls beeinflussen können, nämlich aufgrund ihrer Gruppenmitgliedschaft. Dies ist genau der Einwand, den die im Anfangsbeispiel genannte Lobbyorganisation gegen Harvards Auswahlverfahren vorbringt. Wäre der Chancengleichheit also nicht besser dadurch gedient, dass die Bewerber*innen ausschließlich aufgrund ihrer wissenschaftlichen Qualifikation beurteilt werden?

Doch dies stellt ein verkürztes Verständnis von Chancengleichheit dar. Die Annahme dahinter ist, dass eine Person zwar nicht beeinflussen kann, ob sie als Mann oder als Frau geboren wurde, welcher ethnischen Gruppe sie zugehört oder ob sie mit körperlichen Einschränkungen leben muss, dass es aber ganz allein in ihrer Hand liegt, ob sie gute oder schlechte wissenschaftliche Artikel schreibt oder spannende oder langweilige Vorträge hält. Doch diese Annahme ist schlicht falsch: Aus zahlreichen sozialpsychologischen Untersuchungen wissen wir, dass sich die Zusammensetzung einer Gruppe auf die Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder auswirkt. Sind etwa Frauen in einer sozialen Gruppe wie bspw. der Wissenschaft traditionell unterrepräsentiert, führt dies dazu, dass einerseits ihre Leistungen von anderen tendentiell schlechter bewertet werden als die ihrer männlichen Kollegen (implicit bias) und dass es andererseits für sie selbst schwieriger ist, ohne Selbstzweifel an der Arbeit der Gruppe teilzunehmen (stereotype threat).1 Das Erlangen wissenschaftlicher Qualifikation wird also zum Teil von sozialen Faktoren wie der Gruppenzusammensetzung bestimmt, die die Bewerber*innen nicht beeinflussen können. Ist man um echte Chancengleichheit bemüht, muss man diesen verzerrenden Faktor ausschalten – und das Einführen einer Quote kann hierzu beitragen.

Damit sind beide Gründe widerlegt, die für Prämisse (1) und gegen die Einführung einer Quote sprachen: Akademia ist kein von ethischen Erwägungen losgelöster Betrieb, der ausschließlich um Wissensproduktion bemüht sein sollte. Schon jetzt berücksichtigt sie gewichtige ethische Erwägungen – und dass durch eine Quote Chancengleichheit geschaffen werden kann, ist eine gewichtige ethische Erwägung, die eben auch beachtet werden muss. Dies gilt insbesondere, weil das bloße Fokussieren auf wissenschaftliche Qualifikation aufgrund sozialpsychologischer Mechanismen wie implicit bias oder stereotype threat kein ausreichendes Mittel ist, um echte Chancengleichheit zu gewährleisten.

Nicht alle werden mit diesem Ergebnis zufrieden sein – Quotengegner*innen wohl ohnehin nicht, aber vielleicht erscheint es auch einem Teil potentieller Befürworter*innen problematisch. Denn setzt meine Argumentation nicht stillschweigend voraus, dass Bewerber*innen aus traditionell unterrepräsentierten Gruppen niemals gleich gut, sondern höchstens unwesentlich schlechter qualifiziert sind als die besten Beweber*innen? Und bestätige ich damit nicht das Vorurteil, dass die Leistungen von Minderheiten eben nicht überzeugen? Keinesfalls. Denn zu zeigen, dass es nicht ungerecht wäre, durch eine Quote auch der zweit- oder drittplazierten Bewerber*in eine faire Chance einzuräumen, impliziert nicht, dass die Reihung der Bewerber*innen korrekt war. Damit dies folgt, hätte ich zudem behaupten müssen, dass die Art und Weise, wie aktuell wissenschaftliche Qualifikation ermittelt wird, tatsächlich verlässlich ist – und wenig spricht für diese Annahme.2 Genauso wenig wie dafür, dass die Einführung einer Quote in der Wissenschaft ungerecht sein muss.

Literatur:

1 Einen guten, wenngleich verstörenden Überblick über diese Phänomene bietet das Implicit Bias and Philosophy-Project: http://www.biasproject.org

2 Eine gute Auseinandersetzung dazu, wie wir wissenschaftliche Qualifikation ermitteln, liefert Katrina Hutchison im fünften Kapitel von: Katrina Hutchison/ Fiona Jenkins: Women in Philosophy: What needs to chance?, Oxford (OUP) 2013.


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