Ein 20järiger Arbeitsloser ist in seiner Wohung verhungert

Nicht lange nach „Müntes" " Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen." markiger Lektion in christlicher Arbeitsmoral verhungerte tatsächlich ein junger Mann in seiner Wohnung. Das Jobcenter hatte ihm nach und nach die Bezüge bis auf null gekürzt, weil er sich nicht meldete. Der 20-Jährige war psychisch krank, lernbehindert und litt unter Depressionen. Warum er nichts von sich hören ließ und wovon er lebte, danach fragte keiner. Nachdem er über Monate zu wenig gegessen hatte, starb er. Aber wem sollte man einen Vorwurf machen - alles war nach Recht und Gesetz gelaufen. Hier stellte das Hartz-Prinzip seine grausame Logik unter Beweis.

Wie immer weisen auch im Fall von Andre K. . die Behörden alle Schuld von sich.

Die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die eingeräumt, die Streichmaßnahmen der örtlichen GfA wären „rechtsfehlerhaft" gewesen. Konsequenzen, um etwaige zukünftige Todesfälle zu vermeiden, will man aber offenbar nicht daraus ziehen.

Das -pfälzische Sozialministerium hatte zuvor ein Verschulden der örtlichen Behörden ausgeschlossen. Die Bundesregierung sieht auch keinen Anlass, der ebenfalls durch Unterernährung betroffenen Mutter des Verstorbenen mit Entschädigungsleistungen für den rechtswidrigen Verwaltungsakt entgegenzukommen.

Die Mutter des Toten klagt, dass sie kein Geld gehabt hätten, um Lebensmittel zu kaufen. Der Sohn hatte keinen Anspruch mehr auf Zahlungen. Andre K. hatte mit seiner ebenfalls arbeitslosen Mutter in der Wohnung zusammengelebt. Nach Angaben der Stadt waren die Betroffenen bis Ende 2004 vom sozialen Dienst der Stadt betreut worden.

Nach In-Kraft-Treten der Hartz IV Gesetze sei die neu geschaffenen Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration (GfA) für Mutter und Sohn zuständig gewesen.

Während auf dem Friedhof von Speyer, Parzelle 8, ein sogenanntes „Armengrab" wo der 20-jährige André seine letzte Ruhe gefunden hat, ein niedergelegter Kranz verspricht: „Wir werden Dich nie vergessen", nehmen die Medien längst keine Notiz mehr von der skandalösen Tragödie. Nur dem regionalen SWR war das parlamentarische Nachspiel noch ein paar pflichtgemäße Zeilen wert, in den Internetforen von Arbeitsloseninitiativen wird das Thema dagegen heftig diskutiert, die Klagen über ungerechtfertigte Behördenentscheidungen nehmen sprunghaft zu.

Im vorliegenden Fall hatte offenbar ein Sachbearbeiter entweder durch Unkenntnis der Gesetzeslage oder durch Willkür die verhängnisvolle Katastrophe ausgelöst: Bei den festgestellten drei Meldeversäumnissen hätte die Kürzung der Leistung gleich welchen Alters nur jeweils 10% pro Aufforderung betragen dürfen, eine Streichung war somit ungerechtfertigt, den Betroffenen hätten weiterhin ca. 200 Euro pro Monat zugestanden.

Der komplette Leistungsentzug ist jedoch bei „schwereren Vergehen" wie z. B. Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit oder die Verweigerung einer Fortbildungsmaßnahme gängige Praxis und wird von den ARGEN meist auch gnadenlos durchgezogen. Schon bei einer erstmaligen Pflichtverletzung dieser Art erhalten unter 25jährige Erwachsene für mindestens 3 Monate keine Geldleistungen mehr und werden die Leistungen des ALG II auf die Übernahme der Unterkunfts- und Heizkosten beschränkt.

Kommt noch eine zweite Pflichtverletzung hinzu, fallen alle Leistungen vollständig weg. Im ersten Fall kann der Leistungsträger Lebensmittelgutscheine in Höhe von 39% der Regelleistung ausgeben, muss es aber nicht, wenn der Betreffende kein Wohlverhalten an den Tag legt.

Treffen andauernder Behördendruck und eine zunehmend beobachtbare Lethargie bei Langzeitarbeitslosen zusammen, haben Menschen, die zu Depressionen neigen und über keine nennenswerte sozialen Kontakte mehr verfügen, schnell ein erhöhtes Mortalitätsrisiko. Der bürokratische Verwaltungsapparat ist nicht in der Lage zu erkennen, ob nun ein gesunder Trotz zur Verweigerung führt oder eine mögliche Arbeitsunfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung vorliegt.

Gerade auch von Bürgern kommt des öfteren der Einwand: Muss der Staat sich denn um alles kümmern, ist das nicht vielmehr eine Tragödie die sich nun mal nicht verhindern lässt ? Nun, die „Fürsorgepflicht" des Staates geht bei Verdachtsfällen von Leistungsmißbrauch immerhin so weit, dass Nachbarn ausgefragt werden und sogar in der Schmutzwäsche von Betroffenen nach Spuren eines eheähnlichen Zusammenlebens gesucht wird. Auf der anderen Seite, wenn Leistungen gekürzt oder eingestellt werden, kümmert sich die verantwortliche Behörde nicht weiter um die Folgen solcher Zwangsrationierungen.

Würde der Gesetzgeber hingegen auf die Umsetzung besonders harter Sanktionsmaßnahmen (sanctus = heilig, fromm, vollkommen !?) verzichten, wäre der Burgfrieden in diesem „Sozialstaat" zwar auch noch nicht wiederhergestellt, trotzdem - wie auch der Sozialexperte der Partei DIE LINKE, Ulrich Maurer feststellte - unter der alten gesetzlichen Regelung wäre dieser Mensch wahrscheinlich nicht zu Tode gekommen.

Aber wie die verhärteten Fronten in unserer Gesellschaft nun mal so sind: Die Stadtverwaltung von Speyer will ein geplantes Mahnmal für den Toten nicht zulassen. Begründung: Dadurch würde das Stadtbild beeinträchtigt und öffentliche Anpflanzungen beschädigt.

Der , der gestorben ist, ist , und zwar in einer deutschen Stadt, einer traditionsreichen deutschen Stadt mit einem Dom, nämlich in .

Mit Trauer und Anteilnahme - das „Zur Erinnerung an die Opfer der Agenda 2010" Team.

Mehr Infos unter:

Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Maurer, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE. <> Drucksache 16/5393 <>
Hungertod eines Hartz-IV-Empfängers und Verantwortung des Gesetzgebers
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/055/1605550.pdf

„Der junge Mann hatte sein Leben noch vor sich, doch die Behördenbürokratie hat mit ihren brutalen Sanktionsmaßnahmen erreicht, was laut Grundgesetz und allen zivilisatorischen Einsichten gar nicht sein dürfte: Verhungern durch unterlassene Hilfeleistung."

http://worldcontent.twoday.net/stories/3625121/ http://www.zeit.de/2007/18/LS-Hungertod http://www.fau-duesseldorf.org/.../hartz-iv-hungertod-durch-l... http://www.cosmiq.de/.../Junger-Mann-Sonderschueler-Lese-und.../ http://www.sueddeutsche.de/.../speyer-arbeitsloser-verhungert... http://www.stern.de/.../tragoedie-zu-hause-verhungert-einfach...

PS.; Wenn Sie hier ein like geben, dann finden sie nicht des Schicksal der betroffenen gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die Opfer einer asozialen Politik wach halten.


wallpaper-1019588
Die Algarve feiert 50 Jahre Nelkenrevolution
wallpaper-1019588
Mobile Suit Gundam SEED FREEDOM: Bandai Namco zeigt den Film in den deutschen Kinos
wallpaper-1019588
[Manga] Demon Slayer [2]
wallpaper-1019588
Soundtrack einer Generation: Musik und visuelle Medien harmonisieren