Eilmeldung: Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wurde überarbeitet

Von Augustin Friedel @augustinfriedel

Berlin, 1. April 2018 Lange wurde es diskutiert, nur kann Vollzug gemeldet werden. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde ein Durchbruch bei der Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) abgeschlossen. Das ist ein erfreuliches Ergebnis, das vor allem den Bürgern zugute kommt. Die beteiligten Parteien wollten eigentlich schon viel früher mit einem Ergebnis an die Öffentlichkeit gehen, die Komplexität des Themas führte aber zu einer Marathon-Sitzung. Folgende Änderungen wurden beschlossen:

Ride-Pooling offiziell im Personenbeförderungsgesetz vertreten

Für das aufstrebende Segment "Ride-Pooling" werden neue Vorschriften in das PBefG mit aufgenommen. Ride-Pooling ist nach der Novellierung ein Teil des öffentlichen Nahverkehrs und genießt gegenüber dem Linienverkehr folgende Vorteile. Die Linienpflicht entfällt, Ride-Pooling Fahrzeuge müssen keine festen Haltestellen anfahren und auch keinen Fahrplantakt einhalten. Wie bei Busfahrten ist Pooling von Fahrgästen ausdrücklich erlaubt. Die intelligente und bedarfsgerechte Bündelung von Fahrten sorgt dafür, dass ressourcenschonende und kostenfreundlichere Personenbeförderung möglich wird.

Rückkehrpflicht wird angepasst aber nicht abgeschafft

Die Rückkehrpflicht gilt zukünftig nur noch für Taxen. Mietwagen und Ride-Pooling Anbieter sind davon befreit. Zur Begründung dazu heißt es, dass das Taxigewerbe die letzten 50 Jahre geschützt wurde, jetzt sollen Ride-Pooling und Mietwagen in den Genuss kommen. Der Forderung, die Rückkehrpflicht für alle abzuschaffen, um Leerfahrten und schädliche Emissionen zu vermeiden, wurde nicht entsprochen

Einführung neuer Fahrzeugkategorien

Eine Änderung sieht vor, dass nur noch Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antrieben zugelassen werden. Es werden nur noch Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Wasserstoffantrieb für Fahrten im Ride-Pooling, Linien-, Mietwagen-, oder Taxi-Verkehr zugelassen. Um für weitere Verkehrsentlastung zu sorgen, werden ab 2021 nur noch Flugtaxen in der Kategorie Taxi zugelassen. Als Linienfahrzeuge, Mietwagen und Ride-Pooling Fahrzeuge werden nur noch autonome Fahrzeuge genehmigt. Damit wird eine große Wette auf die Technik eingegangen, die in den kommenden Jahren erst noch zur Serienreife entwickelt werden muss.

Zusätzlich zu den genannten Punkten wird die Tarifpflicht gelockert, der Fokus liegt auf Transparenz durch Anzeige von Bewertungen und Preisangaben vor der Fahrt. Außerdem wird die IHK Fach- und Sachkundeprüfung gelockert, um mehr Gelegenheitsangebote im Rahmen der Shared Economy zu ermöglichen.

Gleichzeitig sollen in den kommenden Wochen Maßnahmen beschlossen werden, die den privaten Fahrzeugbesitz so unattraktiv machen, dass mehr und mehr Menschen auf geteilte Mobilität umsteigen. Erste Überlegungen sehen eine Erhöhung der Parkgebühren um ein Vielfaches vor. Das Wachstum der Neuzulassungen soll verhindert werden und teure Lizenzen sollen eingeführt werden.

Frohe Ostern und einen schönen 1. April.

Bild: Busy traffic von dingcarrie ( bestimmte Rechte vorbehalten)