EIL: Klage von Beate T. abgewiesen

Im Nachtrag zum Artikel über die Klage von Beate T. zur Freistellung anläß­lich des Welthumanistentages ist inzwi­schen ein Urteil gefällt wor­den.

Ein Schüler, der am Welthumanistentag (21. Juni) dem Unterricht fern­bleibt, hat kei­nen Anspruch dar­auf, dass ein im Zeugnis ein­ge­tra­ge­ner unent­schul­dig­ter Fehltag gestri­chen wird. Er kann fer­ner nicht bean­spru­chen, dass der Welthumanistentag in den Ausführungsvorschriften der Berliner Schulverwaltung als einer der Feiertage auf­ge­nom­men wird, für die gene­rell unter­richts­freie Tage vor­ge­se­hen sind. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin ent­schie­den.

Der Vorstandsvorsitzende des HVD Berlin, Manfred Isemeyer, kün­digte bereits in einer Presseinformation an, dass sich der HVD Berlin-Brandenburg in den kom­men­den Wochen mit der Schulbehörde in Verbindung set­zen wird, um über eine Berücksichtigung des Welthumanistentages in der AV Schulpflicht zu ver­han­deln.


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