Im Nachtrag zum Artikel über die Klage von Beate T. zur Freistellung anläßlich des Welthumanistentages ist inzwischen ein Urteil gefällt worden.
Ein Schüler, der am Welthumanistentag (21. Juni) dem Unterricht fernbleibt, hat keinen Anspruch darauf, dass ein im Zeugnis eingetragener unentschuldigter Fehltag gestrichen wird. Er kann ferner nicht beanspruchen, dass der Welthumanistentag in den Ausführungsvorschriften der Berliner Schulverwaltung als einer der Feiertage aufgenommen wird, für die generell unterrichtsfreie Tage vorgesehen sind. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Vorstandsvorsitzende des HVD Berlin, Manfred Isemeyer, kündigte bereits in einer Presseinformation an, dass sich der HVD Berlin-Brandenburg in den kommenden Wochen mit der Schulbehörde in Verbindung setzen wird, um über eine Berücksichtigung des Welthumanistentages in der AV Schulpflicht zu verhandeln.