Eigentumsrechtslage in der BRD

DAS sollte tatsächlich jeder Mann, jede Frau Wissen! Und so viele Menschen, wie nur irgend möglich, sollten es lesen. Wenn’s auch vielleicht nicht unbedingt erfreulich ist, so kann es doch befreiend wirken. Herzliches Danke an Werner!

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Eigentumsrechtslage in der BRD (GmbH)

Stand: 14. März 2010 – Info zur BRiD

30. April 2012 von honigmann

Anfrage vom 14. März 2010

The MITRE Corporation WSEO/US EUCOM

Wörtliche und vollständige Wiedergabe des Textes:
The MITRE Corporation WSEO/US EUCOM
Patch Barracks Support Office
70569-Stuttgart

Betr.: Ihre Anfrage vom 14. März 2010

Sehr geehrter Herr XY,
In Beantwortung Ihrer Anfrage hier die von den Alliierten erlassenen Gesetze, die bei der Übernahme dieses Hoheitsgebietes beschlossen und verkündet wurden:

1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkriegs kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.
Mit Wirkung vom 112. 09. 1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEFGesetz Nr. 52, Artikel I § 1).

2. Die BRD ist und war nie ein Staat, weder de jure noch defacto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt.
Die BRD ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 eine Finanzverwalter GmbH im Auftrag der alliierten Siegermächte.

3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21. Februar 1947[BK/O] (47) 50, kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.

4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21. Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann jeder der in der sogenannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über sogenannte Notarverträge infolge von Grundbuchänderungen ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.

5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der sogenannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.

6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhand der Anträge 6, 7 und 8 eine illegale Zwangsmaßnahme dar.

7. Die Betroffenen wurden, mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung
(SHAEF-Gesetz Nr. 52, und Nr. 53, [BK/O] (47) 50, von den Verwaltungsbehörden der sogenannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.

8. Festzustellen ist, daß bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6, die §§ BGB 823 — Schadensersatzpflicht — und 839 Amtspflichtverletzung — vorliegt.

Alleine durch Mißachtung der SHAEF-Gesetze Nr. 52 und Nr. 53, wurde somit durch Ankauf von Hypotheken-Darlehen ohne unsere Zustimmung ein unrechtmäßiges Geldgeschäft getätigt, da keinerlei vorher erwirkte Lizenz der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE vorlag, geschweige denn über den rechtlichen Tatbestand Aufklärung erfolgt wäre.

Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zurückzuzahlen.
Zusätzlich verstößt die BRD als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIEERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulationen.

Im Auftrag der Alliierten Kommandantur Berlin für Berlin und der BRD
Alliiertes Hauptquartier für Baden-Württemberg Landeshauptstadt STUTTGART
seit dem 30. Juni 2009 15. Kommandierender General des US European Command (EUCOM)
sowie zusätzlich seit dem 02. Juli 2009 der 16. Supreme Allied Commander Europa der NATO
gez.: James G. Stavridis

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Quelle: eigentumsrechtslage-in-der-brd-gmbh-stand14-marz-2010-info-zur-brid

gefunden bei: http://siriusnetwork.wordpress.com/2012/04/30/eigentumsrechte-in-der-brd/

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