Zeitungen
Foto: Jeger (pixelio.de)
Es ist schon etwas auffällig, dass sich die Rechtsabteilung des SPIEGEL mit den Vorgängen um den Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst, befasst und dieses dann auch noch dokumentiert.
Hintergrund dessen ist, dass der SPIEGEL im letzten Jahr darüber berichtete, dass der Herr Bischof die Armen und Elenden in Indien besuchte.1 Und dazu in der ersten Klasse ein Ticket buchte. Das an sich ist zwar fragwürdig, nichtsdestotrotz noch hinnehmbar. Nicht hinnehmbar jedoch ist, dass der Bischof danach alles leugnete. Und dem Redakteur sogar eine Unterlassungserklärung zuschickte (im Artikel dokumentiert), nach der der SPIEGEL nicht mehr behaupten dürfe, dass Tebartz-van Elst Erster Klasse flog. Das war allerdings zu einem Zeitpunkt, zu der “die Redaktion doch mittlerweile einen Beleg für die Reise im Oberdeck in der Hand” hatte.
Gleiches wiederholte sich – und so kann die Rechtsabteilung des SPIEGEL dem Bischof eine falsche eidesstattliche Erklärung nachweisen.
Nic
- siehe hier ↩
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