Eigene Rechte für Bischöfe?

Zeitungen / Foto: Jeger (pixelio.de)

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Es ist schon etwas auf­fäl­lig, dass sich die Rechtsabteilung des SPIEGEL mit den Vorgängen um den Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst, befasst und die­ses dann auch noch doku­men­tiert.

Hintergrund des­sen ist, dass der SPIEGEL im letz­ten Jahr dar­über berich­tete, dass der Herr Bischof die Armen und Elenden in Indien besuchte.1 Und dazu in der ers­ten Klasse ein Ticket buchte. Das an sich ist zwar frag­wür­dig, nichts­des­to­trotz noch hin­nehm­bar. Nicht hin­nehm­bar jedoch ist, dass der Bischof danach alles leug­nete. Und dem Redakteur sogar eine Unterlassungserklärung zuschickte (im Artikel doku­men­tiert), nach der der SPIEGEL nicht mehr behaup­ten dürfe, dass Tebartz-van Elst Erster Klasse flog. Das war aller­dings zu einem Zeitpunkt, zu der “die Redaktion doch mitt­ler­weile einen Beleg für die Reise im Oberdeck in der Hand” hatte.

Gleiches wie­der­holte sich – und so kann die Rechtsabteilung des SPIEGEL dem Bischof eine fal­sche eides­statt­li­che Erklärung nach­wei­sen.

Nic

  1. siehe hier
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