EGI-Fonds: Immobilien in Spanien verkauft – wo ist das Geld hin?

EGI-Fonds: Immobilien in Spanien verkauft – wo ist das Geld hin?

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. , 18. Dezember 2017
Wie inzwischen aus mehreren Quellen bekannt wurde, sollen die Immobilien in Spanien (Mallorca) inzwischen einen neuen Eigentümer haben und der Kaufpreis bereits bezahlt.

Dazu kurz zum Hintergrund: die Immobilien, in die das Geld fließen sollte, sind mittels eigener Gesellschaften (so genannten „Objektgesellschaften“) errichtet worden. Das heißt, dass nicht die von Ihnen gezeichneten EGI-Fonds die Eigentümer sind, sondern dritte Unternehmen.

Das bedeutet im Endeffekt, dass ein Verkaufserlös nicht automatisch der Beteiligung der Anleger „gutgeschrieben“ wird.

Welche auf Mallorca gelegenen Immobilen verkauft worden sind und wie hoch der Kaufpreis vereinbart worden ist, ist nach der aktuellen Informationslage unklar. Wichtig wäre natürlich auch die Antwort auf die Frage, wo der Verkaufserlös hingeflossen ist.

Nach erhaltenen Informationen soll er jedenfalls bis Anfang November noch nicht bei den EGI-Fonds angekommen sein. Dieses scheint auf den ersten Blick auch nicht ganz verwunderlich, sind ja doch vor der Zuteilung an die EGI-Fonds jede Menge „Buchhaltungsfragen“ ganz offensichtlich zu lösen.

Unklar ist auch, warum die Anleger bislang von der neuen Geschäftsführung der EGI-Fonds nicht über diese Fakten unterrichtet worden sind.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

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