EFSF / ESM / ESS = Kredit- und Transferunion

Dass der EFSF-Rettungsschirm in den “European Stability Mechanism” (ESM) zum 1. Januar 2013 münden soll, wurde bisher von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Die Medien verschweigen bisher, dass hier ein grundlegender Paradigmenwechsel mit weitreichenden Konsequenzen für die Bürger in Deutschland stattfinden soll.

ESS bedeutet “ESM Stability Support”, die Stabilitätshilfe des ESM.

Was sich grundlegend ändern soll, ist folgendes:

Die “Haushalts- bzw. Verteilungskompetenz” soll von der deutschen Rechtsgemeinschaft der BÜRGER und ihrer Vertreter im Bundestag auf die Rechtsgemeinschaft der EU übertragen werden! Das lose Vertragswerk, nach derzeitiger rechtlichen Würdigung des BVerfG (Lissabon-Urteil aus 2009), soll in den EU-EINHEITSSTAAT gewandelt werden. Die FINANZKRISE soll dazu genutzt werden, den EU-EINHEITSSTAAT zu erzwingen!!!

Dazu hatte der Europäische Rat bereits am 16. Dezember 2010 beschlossen, Artikel 136 AEUV wie folgt zu ergänzen:

„Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabiltätsmechanismus schaffen, der im unvermeidlichen Fall aktiviert wird, um die Stabilität der Euro-Zone abzusichern. Die Gewährleistung von jeglicher finanzieller Hilfe im Rahmen des Mechanismus ist an strikte Bedingungen gebunden“.

Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider, ehemals Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg, schrieb dazu folgendes:

Diese Vertragsergänzung soll der Eurorettungspolitik, die bereits betrieben wird, nachträglich legitimieren und für die Zukunft eine Vertragsgrundlage geben. Sie wird im vereinfachten Änderungsverfahren nach Art. 48 Abs. 6 EUV durchgeführt, bedarf aber nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (entgegen dem Wortlaut des Vertrages) in Deutschland nicht nur der Zustimmung des Deutschen Bundestages und Bundesrates, sondern einer neuen Verfassung der Deutschen, die ermöglicht, dass Deutschland seine umfassende Staatsgewalt (Souveränität) zugunsten eines Unionsstaates als einem Bundesstaat aufgibt. Das geht nicht ohne Verfassungsreferendum des Deutschen Volkes, also nicht ohne verfassungsgebende Volksabstimmung, wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls ausgesprochen hat. Das Einstehen für Schulden anderer Staaten, das bereits praktiziert wird, schafft  eine Haftungs- und  Finanzunion. Diese Politik ist der endgültige Schritt zum Bundesstaat Europäischen Union, selbst wenn das nur für Notfälle vereinbart wird. Auf diese Weise soll der Euro, dessen Zweck immer schon war, die Staatswerdung der Union zu erzwingen, gerettet werden. Das wird zu großen politischen Unruhen führen, jedenfalls zur Verarmung  großer Massen der Deutschen, aber auch anderer Völker. Vornehmlich werden damit die Banken geschützt, die im Übermaß Kredite an Staaten und an Private ausgereicht haben, die zwandsläufig notleidend geworden sind. Nicht nur Deutschland muss sich für den Unionsstaat öffnen, sondern auch alle anderen Euroländer. Weiterhin muss der Unionsbundesstaat durch ein Verfassungsgesetz gegründet werden, der ein die Politik der Union demokratisch legitimierendes Volk verfaßt. Das bedarf eines verfassungsgebenden Aktes des Unionsvolkes. Dass ein solcher Schritt nur für die Euroländer unternommen wird, ist schwer vorstellbar.

(Hervorhebung mit Fettschrift durch den Autor dieses Artikels)

Die Absicht des Staatsstreiches über die “Schocktherapie der Krise für das Volk” (nach Naomi Klein, Die Schock-Strategie) beschreibt Prof. Dr. Ulrich Hufeld, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Helmut Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg, wie folgt:

Außerordentlich übernimmt der ESM Regierungsfunktionen und der begünstigte Mitgliedstaat verliert als Bittsteller die Hoheit über seine Steuer- und Budgetpolitik.

(Aufsatz Ulrich Hutfeld: Zwischen Notrettung und Rütlischwur: der Umbau der Wirtschafts- und Währungsunion in der Krise, S. 122)

Bereits jetzt treibt es die Europaministerin von NRW, Angelica Schwall-Düren (SPD) um, ob, wie oben beschrieben und im “Lissabon-Urteil” des BVerfG judiziert, eventuell nur eine “Änderung” des Grundgesetzes machbar wäre. Die Alt-Parteien fürchten sich vor den Bürgern, denen seit 1949 sogar die Volksabstimmung über das Grundgesetz verweigert wurde!

Die Alt-Parteien wollen offensichtlich die FINANZKRISE nutzen, um die mit der Euro-Einführung begonnene “Konvergenzpolitik” durchzusetzen und den EU-Einheitsstaat zu erzwingen, auch gegen den Willen der Bürger in Deutschland und in anderen EU-Ländern.

Der EFSF-Rettungsschirm war der Anfang; mit der Gesetzesvorlage (Begleitgesetze) zu den ESM-Regelungen soll der EU-Einheitsstaat durch die “Hintertür” in Deutschland in Kürze durchgesetzt werden, obwohl das BVerfG unmissverständlich eine neue Verfassung und eine Volksabstimmung in seiner “Rechtsfortschreibung” verlangt!!!

Mit anderen Worten: UNION und FDP und große Teile der SPD und der GRÜNEN wollen Deutschland in wenigen Monaten über die “FINANZKRISE” und mit dem Vehikel der EFSF/ESM-Regelungen in der EU auflösen, ohne das VOLK darüber abstimmen zu lassen.

Wer jetzt nicht aufwacht, wird spätestens in der EU-Diktatur der Partei- und Finanzoligarchen und der großen Konzerne aufwachen.

Nur der Bürger kann die Reste der Demokratie in Deutschland verteidigen, indem er die Taugenichtse der UNION und der FDP aus der Regierungsverantwortung deutschlandweit herauswählt.

Der Ausweg besteht darin Parteien zu wählen, die seit Jahren die EU zunächst demokratisieren wollen, ehe weitere Kompetenzen übertragen werden.

Aus der bereits bestehenden EU-Despotie wird eine EU-Diktatur entstehen, wenn nicht die Bürger in Deutschland und in anderen EU-Ländern für die Erhaltung der Demokratie kämpfen.

Gebt den “demokratischen Parteien” eine Chance.

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